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Kieferorthopädie: Schiefe Zähne behandeln
Schiefe Zähne sind ein Massenphänomen. Etwa die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen ist in kieferorthopädischer Behandlung. Doch wann braucht man wirklich eine Zahnspange und wer zahlt das überhaupt? Expertin Ines Graf gibt Antworten.
Das Leben eines Jugendlichen kann hart sein. Wenn es blöd läuft, muss er sich nicht nur jeden Tag eine Tinktur ins Gesicht reiben, um dem Ansturm der Pickel Einhalt zu gebieten. In vielen Fällen läuft er mitten in der Pubertät obendrein auch noch mit einem silbrigen Gestell auf den Zähnen herum, das wie poliertes Besteck aus seinem Mund blitzt. „Schneekette“ wird die feste Zahnklammer spöttisch genannt. Doch das ist längst kein Grund zu Trübsal. Das Geraderücken der Zähne ist immerhin ein Massenphänomen: Rund die Hälfte der Kinder und Jugendlichen wird von einem Kieferorthopäden behandelt.
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Schiefe Zähne durch Daumenlutschen
„Zahnklammern sind dazu da, Fehlstellungen des Gebisses und der Zähne zu korrigieren“, sagt Dr. Ines Graf, Kieferorthopädin aus Köln. „Auch wenn es vielleicht nicht schön ist: In vielen Fällen ist eine Behandlung unvermeidlich.“ Fachärzte sprechen von einer Zahnfehlstellung, wenn ein Zahn oder mehrere Zähne im Ober- oder Unterkiefer nicht korrekt angeordnet sind. Das heißt, sie stehen schief, sind gedreht oder nicht an der vorgesehenen Stelle herausgewachsen. Bei einer Kieferfehlstellung stehen in der Regel Ober- und Unterkiefer nicht korrekt zueinander. Quer stehende Zähne und eine falsche Kieferstellung können angeboren sein. Oft lassen sie sich jedoch auf bestimmte Verhaltensweisen in der Kindheit zurückführen: Sowohl der Schnuller als auch das Daumenlutschen können Ursachen für Fehlstellungen der Zähne sein.
Die Varianten schief wachsender Zähne sind zahlreich. Besonders häufig ist der seitliche Kreuzbiss. Dabei beißen die Höcker der Unterkieferseitenzähne seitlich an den Höckern der Oberkieferseitenzähne vorbei. Die Folge: Beim Zubeißen treffen die Kauflächen nicht mehr korrekt aufeinander. „Bleibt der Kreuzbiss im Kinder- und Jugendalter unbehandelt, kann er den Oberkiefer in seinem Wachstum hemmen und zu einer Asymmetrie des Unterkiefers führen“, sagt Graf. Die Überbelastung könne zudem zu einer vorzeitigen Abnutzung der Zähne führen.
Karies und Schädigung des Zahnfleischs
Je nach Grad der Fehlstellung einzelner Zähne könne auch das Zahnfleisch geschädigt werden, wenn etwa der Zahn beim Beißen den Gaumen berührt. Aber auch Karies kann begünstigt werden, weil manche Stellen für die Zahnbürste nicht mehr zu erreichen sind, wie Wissenschaftler in einer im „Journal of International Oral Health“ veröffentlichten Studie festgestellt haben. Auch Schmerzen beim Kauen oder Beißen sowie Schwierigkeiten beim Sprechen oder Atmen können gute Gründe für eine Behandlung sein.
Zwischen 70 und 80 Prozent ihrer jungen Patienten bekommen ab dem zwölften Lebensjahr eine Klammer, berichtet Graf. Allerdings empfiehlt die Ärztin den Eltern, Kinder mit auffälligem Gebiss schon im Alter von sechs oder sieben Jahren das erste Mal einem Kieferorthopäden vorzustellen. „In dieser Phase befindet sich das Gebiss im Übergang von Milchzähnen zu den bleibenden Zähnen“, sagt Graf. „Schon im frühen Stadium des so genannten Wechselgebisses können wir Fehlstellungen erkennen und gegebenenfalls mit einer herausnehmbaren Klammer erste Korrekturen einleiten.“ Ob der Gang zum Facharzt wirklich nötig ist, können die Eltern auch den Kinderarzt entscheiden lassen. „Sie sind in Sachen Zähne inzwischen sehr gut geschult.“
Ihr Kind hat Angst vor dem nächsten Zahnarzttermin? Was Sie dagegen tun können lesen Sie in unserem Artikel: „Zahnarztphobie – Die Angst vor dem Zahnarzt besiegen“.
Die fünf Indikationsgruppen der Kieferorthopädie
Um den Grad der Fehlstellung definieren zu können, haben die Krankenkassen Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) festgelegt. Kategorie eins ist eine leichte Ausprägung einer Fehlstellung, Kategorie fünf die stärkste. Seit 2001 bezahlen Gesetzliche Krankenkassen nur noch Korrekturen ausgeprägter Fehlstellungen der Kategorien drei bis fünf:
- KIG 1: Leichte Fehlstellung, werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Dazu gehören: distale Bisslagen (die oberen Schneidezähne ragen bis zu drei Millimeter vor die unteren), der offene Biss (der Abstand zwischen den oberen und unteren Zahnkanten beträgt bis zu einem Millimeter) oder ein tiefer Biss (die oberen Schneidezähne überlappen die unteren um ein bis drei Millimeter). Ebenfalls zur ersten Kategorie zählt der Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von bis zu einem Millimeter.
- KIG 2: Fehlstellungen geringer Ausprägung, Behandlung medizinisch erforderlich, wird von den gesetzlichen Kassen aber nicht übernommen: distale Bisslagen (die oberen Schneidezähne ragen zwischen drei und sechs Millimeter vor die unteren), ein offener Biss (der Abstand zwischen den oberen und unteren Zahnkanten beträgt bis zu zwei Millimeter), ein tiefer Biss (die oberen Schneidezähne überlappen die unteren um über drei Millimeter und die Schneidezähne berühren das Zahnfleisch) und ein Kopfbiss (obere und untere Seitenzähne stehen Kante auf Kante). Und Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von einem bis zu drei Millimeter.
- KIG 3: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, Behandlung erforderlich. Bis zum Ende des 17. Lebensjahres erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten. Dazu gehören: distale Bisslagen (der Abstand zwischen den oberen und unteren Zahnkanten beträgt über zwei bis zu vier Millimeter), ein tiefer Biss (die oberen Schneidezähne überlappen die unteren um über drei Millimeter und die Schneidezähne verletzen das Zahnfleisch), ein beidseitiger Kreuzbiss, Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von bis zu fünf Millimetern.
- KIG 4: stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, Behandlung dringend erforderlich, Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Kassen bis zum Ende des 17. Lebensjahres. Dazu gehören: distale Bisslagen (die oberen Schneidezähne ragen sechs bis neun Millimeter vor die unteren), mesiale Bisslagen (die unteren Schneidezähne ragen bis zu drei Millimeter vor die oberen), offener Biss mit Abstand zwischen den Zahnkanten über vier Millimeter, so genannte Bukkal-/Lingualokklusion (die Oberkiefer-Seitenzähne stehen zu weit außen/beißen außen vor die unteren Seitenzähne), ein einseitiger Kreuzbiss, ein Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von über fünf Millimeter. Aber auch: Zahnunterzahl wegen Nichtausbildung oder Zahnverlust und Durchbruchsstörungen.
- KIG 5: extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen. Behandlung unbedingt erforderlich. Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Kassen bis zum 17. Lebensjahr. Dazu gehören: distale Bisslage (die oberen Schneidezähne ragen über neun Millimeter vor die unteren), mesiale Bisslage (die unteren Schneidezähne ragen über drei Millimeter vor die oberen) und ein angeborener offener Biss mit Abstand zwischen den Zahnkanten über vier Millimeter. Außerdem: Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Durchbruchsstörungen mit einer Verlagerung der Zähne.
Allerdings kann sich auch im Falle einer Kostenübernahme eine Zusatzversicherung lohnen. Bei einer festen Zahnspange etwa zahlen die gesetzlichen Kassen nur die herkömmlichen Stahlbögen, die die einzelnen Brackets auf den Zähnen miteinander verbinden. Gerade die Zeit unmittelbar nach dem Wechsel dieser Bögen ist erfahrungsgemäß unangenehm. „In der Regel können die Patienten in den ersten beiden Tagen kaum feste Nahrung zu sich nehmen, weil ihnen das Zubeißen Schmerzen bereitet“, sagt Kieferorthopädin Graf. Die wesentlich komfortablere Variante sind so genannte thermoelastische Bögen. „Sie sind elastischer und für den Patienten deutlich angenehmer.“
Wie sie die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung geltend machen können erfahren sie hier.
Nach der Zahnspange
Wer das Martyrium der festen Zahnspange überstanden hat, ist mit der Therapie noch lange nicht am Ende. „Da Zähne sich nach Entfernung der festen Klammer gerne wieder verschieben, ist die Nachbehandlung ebenso wichtig“, sagt Graf. So genannte Retainer verhindern die Rückentwicklung der Zähne in den Schiefstand. Es gibt sie als herausnehmbare und als feste Variante. Beim festen Retainer wird ein Draht mit Kunststoff auf der Rückseite der Frontzähne befestigt. Er bleibt idealerweise mehrere Jahre im Mund. Der herausnehmbare Retainer besteht aus einer Schiene aus Acrylkunststoff und umschließt sämtliche Zahnkronen eines Kiefers oder ist eine passive herausnehmbare Klammer.
Die Kosten eines herausnehmbaren Retainers übernehmen die gesetzlichen Kassen. Festsitzende Retainer werden bei einem vorherigen Engstand nach KIG 3 in der Unterkieferfront erstattet. In allen anderen Fällen ist er eine private Leistung. Wer eine kieferorthopädische Behandlung aus medizinischen Gründen in Anspruch nimmt, sollte sich mit dem Gedanken anfreunden, dass diese womöglich niemals enden wird. Expertin Graf sagt: „Im optimalen Fall dauert die Retention ein Leben lang.“
Zahnzusatzversicherung ZahnFlex – 100% Kostenerstattung (inkl. TK-Leistung) für:
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