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Allgemeine Fragen
Die Zusatzversicherungstarife stehen exklusiv TK-Mitgliedern und ihren mitversicherten Familienangehörigen zur Verfügung.
Die Zusatzversicherungen der Envivas bieten Ihnen eine sinnvolle und bedarfsgerechte Ergänzung zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz durch die TK (z. B. wenn Sie Heilpraktiker-Leistungen in Anspruch nehmen möchten oder wenn Sie im Krankenhaus Einbettzimmer oder Zweibettzimmer mit Behandlung durch den Chefarzt wünschen).
Sie profitieren von der Kooperation zwischen der TK und der Envivas durch besonders günstige Beiträge.
Folgende Tarife können Sie miteinander kombinieren:
- StarterPlus: TravelXL ,TravelPlus, KHT-Plus, KT-Plus, PflegeAktiv, PflegePlus, Pro
- ZahnFlex: TravelXL, TravelPlus, KHT-Plus, KT-Plus, KlinikSpezial, PflegeAktiv, PflegePlus
- VitalXtra: KlinikSpezial, TravelXL, TravelPlus, Pro, KHT-Plus, KT-Plus, PflegeAktiv, PflegePlus
- PraxisExtra: KlinikSpezial, TravelXL, TravelPlus, Pro, KHT-Plus, KT-Plus, PflegeAktiv, PflegePlus
- PraxisTop: KlinikSpezial, TravelXL, TravelPlus, Pro, KHT-Plus, KT-Plus, PflegeAktiv, PflegePlus
- KlinikSpezial: ZahnFlex, VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop, TravelXL, TravelPlus, KHT-Plus, KT-Plus, PflegeAktiv, PflegePlus
- KHT-Plus: StarterPlus, TravelXL, TravelPlus, KT-Plus, PflegeAktiv, PflegePlus, KlinikSpezial, ZahnFlex VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop,
- KT-Plus: KHT-Plus, StarterPlus, TravelXL, TravelPlus, PflegeAktiv, PflegePlus, KlinikSpezial, ZahnFlex, VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop,
- TravelXL: KT-Plus, KHT-Plus, StarterPlus, PflegeAktiv, PflegePlus, KlinikSpezial, ZahnFlex, VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop
- TravelPlus: KT-Plus, KHT-Plus, StarterPlus, PflegeAktiv, PflegePlus, KlinikSpezial, ZahnFlex, VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop
- PflegeAktiv: TravelPlus, TravelXL, KT-Plus, KHT-Plus, StarterPlus, PflegeXtra, PflegePlus, KlinikSpezial, ZahnFlex, VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop
- PflegePlus:TravelPlus, TravelXL, KT-Plus, KHT-Plus, StarterPlus, PflegeXtra, PflegeAktiv, KlinikSpezial, ZahnFlex, VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop
- PflegeXtra: PflegePlus, PflegeAktiv
Die Envivas Krankenversicherung AG ist ein 100-prozentiges Tochter-Unternehmen der Generali Deutschland AG. Damit gehört sie zum zweitgrößten Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt und zur weltweit tätigen Assicurazioni Generali.
Die Envivas bietet private Zusatzversicherungen exklusiv für TK-Versicherte. Dazu gehören die Krankenversicherung für Auslandsreisen ebenso wie ein zusätzlicher Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Behandlungen, diverse Zahnzusatzversicherungen sowie private Pflegevorsorge. Envivas Kunden können die Tarife einzeln oder als Kombination abschließen.
Mitglieder anderer Krankenkassen können keine Envivas-Zusatzversicherung abschließen. Sie haben allerdings die Möglichkeit zur TK zu wechseln und dann als TK-Mitglied eine Zusatzversicherung bei der Envivas abzuschließen.
Als Versicherter der TK sind Sie ausgezeichnete Leistungen gewohnt. Mit den Zusatzleistungen der Envivas ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Dadurch, dass die TK für ihre Versicherten einen Rahmenvertrag vereinbart hat, kann die Envivas Zusatzversicherungen zu besonders günstigen Beiträgen anbieten.
Wenn Sie von der TK in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, führen wir Ihren Vertrag fort. Allerdings entfällt dann der Anspruch auf den Beitragsnachlass, sodass Sie ab diesem Zeitpunkt einen höheren Beitrag zahlen müssen.
Beamte, die bei der TK versichert sind, können sich grundsätzlich auch bei der Envivas absichern. In diesen Fällen berücksichtigen wir bei der Erstattung mögliche Beihilfeleistungen, sodass Sie nicht mehr als 100 % des Rechnungsbetrags erhalten.
Die Envivas bietet nur Zusatzversicherungstarife an. Eine Krankenvollversicherung, als Ersatz für eine gesetzliche Krankenversicherung, ist bei der Envivas also nicht möglich.
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem individuellen Risiko und dem vereinbarten Versicherungsschutz. Für jedes versicherte Familienmitglied ist daher ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Beiträge für Kinder und Jugendliche sind allerdings deutlich niedriger als die für Erwachsene.
- Per Telefon: 0221 - 27 14 05 70 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr.
- Online: über unser Kontaktformular
- Per Post: Envivas Krankenversicherung AG, Gereonswall 68, 50670 Köln
Fragen zum Antrag
Die Höhe des Monatsbeitrags eines Tarifs richtet sich nach dem Alter und mit Ausnahme der Tarife Akut, TravelPlus, TravelXL und PflegeXtra nach dem persönlichen Gesundheitszustand. Daher kommt es zu individuellen Beiträgen - anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Höhe des Beitrags vom Einkommen abhängt.
In den Tarifen Akut, TravelPlus,TravelXL und PflegeXtra gibt es keine Gesundheitsprüfung. In allen anderen Tarifen kalkulieren wir die Beiträge unter Voraussetzung eines Gesundheitszustandes ohne gravierende oder chronische Erkrankungen. Denn Vorerkrankungen führen dazu, dass die Beiträge für alle Versicherten steigen. Das wollen wir vermeiden.
In der Regel können Sie sich trotz Vorerkrankungen bei uns versichern. Wir vereinbaren dann einen individuellen Beitragszuschlag. Für einige Erkrankungen ist jedoch auch ein Leistungsausschluss oder im ungünstigsten Fall eine Ablehnung notwendig.
Daher unsere Bitte: Beantworten Sie alle Fragen sorgfältig, vollständig und wahrheitsgemäß. Wichtig: Geben Sie auch die Beschwerden oder Erkrankungen an, die Sie selbst für unwesentlich halten. Erst wenn alle Angaben bei uns eingegangen sind, können wir den Antrag abschließend prüfen.
Sie müssen alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Geben Sie auch die Beschwerden oder Erkrankungen an, die Sie selbst für unwesentlich halten. Falsche oder fehlende Angaben können uns dazu berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen. Das führt unter Umständen dazu, dass wir für (auch bereits eingetretene) Versicherungsfälle keine Leistungen übernehmen oder, dass Sie bereits erbrachte Leistungen zurückerstatten müssen.
Sie müssen alle Behandlungen oder Erkrankungen angeben, nach denen wir Sie im Antrag fragen.
Geben Sie bitte auch bereits ausgeheilte Krankheiten an, auch wenn Ihnen diese unwesentlich erscheinen bzw. diese von Ihnen bisher vielleicht gar nicht als Beeinträchtigung empfunden wurden. Wenn keine Behandlung stattfand, sondern nur die Diagnostik, Beratungen, Untersuchungen oder Tests durchgeführt bzw. nur Arzneimittel eingenommen wurden, benötigen wir ebenfalls genaue Angaben. Eine Nichtbeantwortung müssen wir als Verneinung werten. Also kann auch die Nichtbeantwortung eine falsche Antwort darstellen und Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn dies
Wichtig: Für bereits begonnene, beabsichtigte oder angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.
Da es sich bei der TK und der Envivas um zwei rechtlich selbstständige Unternehmen handelt, dürfen wir aus Datenschutzgründen keine Gesundheitsdaten übermitteln.
Sofern ein Beitragszuschlag oder ein Leistungsausschluss notwendig wird, erhalten Sie darüber vorab eine Information und ein entsprechendes Angebot von der Envivas. Dieses können Sie in Ruhe prüfen und wenn Sie einverstanden sind, unterschrieben an uns zurücksenden. Erst wenn wir Ihre unterschriebene Annahmeerklärung erhalten, kommt der Vertrag zustande. Der Beitragszuschlag oder Leistungsausschluss ist dann wirksamer Bestandteil Ihres Versicherungsvertrags.
Bei fehlenden Zähnen oder einer erforderlichen Sehhilfe ist dieses Verfahren nicht erforderlich, da die Envivas hier sog. Festzuschläge erhebt und Ihren Antrag durch Ausstellung des Versicherungsscheins sofort annimmt. Der Zuschlag wird im Versicherungsschein besonders gekennzeichnet.
Später auftretende Erkrankungen, die bei Vertragsschluss noch nicht vorlagen, beeinflussen weder Ihren vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz noch Ihren Beitrag.
Sehhilfen sind Augengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen. Lesebrillen gehören ebenso dazu.
Das Vorhandensein einer Sehhilfe bedeutet, dass eine Augenerkrankung. Erst wenn wir Ihre unterschriebene Annahmeerklärung erhalten.
Fehlende Zähne führen zu einem Beitragszuschlag in Tarifen mit Zahnschutz, der dauerhaft zu zahlen ist. Es besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass die bereits bei Vertragsschluss fehlenden Zähne während der Vertragslaufzeit ersetzt werden.
Speziell für Kinder bieten wir den Tarif StarterPlus an. Mit diesem Versicherungsschutz ist Ihr Kind zu einem geringen Beitrag rundum versorgt. Die Absicherung umfasst Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Auslandsschutz, Unterbringung in einem Zweibettzimmer, Zuschuss für eine Brille/Kontaktlinsen oder den Besuch beim Heilpraktiker.
Ab dem 13. Lebensmonat können Kinder unter Vorlage des Untersuchungsheftes (laufend ab U1) allein versichert werden.
Ihre Vertragserklärung können Sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt erst dann, wenn Sie alle Vertragsinformationen (Kundeninformation, Versicherungsbedingungen, Tarifbedingungen und Produktinformationsblatt) sowie den Versicherungsschein bzw. die Versicherungsbestätigung in der Auslandsreise-Krankenversicherung erhalten haben. Die rechtzeitige Absendung des Widerrufs innerhalb der Frist genügt.
Die Vertragsinformationen händigen wir Ihnen im Rahmen der Antragstellung aus. Den Versicherungsschein erhalten Sie, sobald der Vertrag zu Stande gekommen ist.
Die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen (PraxisExtra, PraxisTop , KlinikSpezial, StarterPlus, ZahnFlex, KHT-Plus, VitalXtra) sowie die staatlich geförderte Pflegeversicherung (PflegeAktiv) laufen mindestens bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres.
Die Krankentagegeld- und Pflegetagegeldversicherung (KT-Plus, PflegePlus) sowie die Auslandsreise-Krankenversicherung (TravelPlus) laufen zunächst bis zum Ende des ersten Versicherungsjahres.
Danach – also nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – verlängern sich die Verträge automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht wirksam gekündigt werden. Ändert sich nichts an Ihrer Lebenssituation, brauchen Sie sich also um nichts zu kümmern.
Der speziell für längere Auslandsaufenthalte von mehr als 60 Tagen und bis zu einem Jahr entwickelte Tarif TravelXL wird von vornherein taggenau für die jeweilige Dauer der Auslandsreise abgeschlossen.
Hier ist zwischen den Auslandsreise-Krankenversicherungen und den übrigen Tarifen zu unterscheiden:
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem auf dem Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet am 31. Dezember des gleichen Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind dem Kalenderjahr gleich. Z. B.: Vertragsbeginn: 1. Juli 2024, Ende des ersten Versicherungsjahres: 31. Dezember 2024, Ende des zweiten Versicherungsjahres: 31. Dezember 2025.
Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung orientiert sich das Versicherungsjahr am Kalenderjahr, beginnt also mit dem gewünschten Versicherungsbeginn und endet nach einem Jahr (z.B. Beginn am 23. November 2024 und Ende mit Ablauf des 22. November 2025). Wichtig: Auch die Auslandsreise-Krankenversicherung verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie sie nicht fristgerecht kündigen. Fristgerecht bedeutet drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
Nach Ablauf einer evtl. vereinbarten Mindestvertragslaufzeit können Sie die Versicherungen der Envivas zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Abgesehen von der Auslandsreise-Krankenversicherung TravelPlus (TravelXN und TravelXF) endet das Versicherungsjahr in den Envivas-Tarifen am 31. Dezember, so dass Sie Ihren Vertrag in der Regel zum Ablauf des Kalenderjahres beenden können. Da die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, muss uns Ihre Kündigungserklärung spätestens am 30. September des jeweiligen Kalenderjahres vorliegen.
Etwas anderes gilt für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelXN und TravelXF, da hier das Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember endet. Allerdings muss uns auch hier die Kündigung bis spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres vorliegen. Z. B.: Hat der Vertrag am 15. Juli 2024 begonnen, läuft das Versicherungsjahr bis einschließlich 14. Juni 2025. Um das Vertragsverhältnis zum Ende des ersten Versicherungsjahres zu beenden, muss die Kündigung der Envivas spätestens am 14. April 2025 vorliegen.
Wichtig: In den Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen (Praxis, KlinikSpezial, StarterPlus, ZahnFlex, KHT-Plus, VitalXtra) sowie in der staatlich geförderten Pflegeversicherung (PflegeAktiv) gelten Mindestvertragslaufzeiten. Diese Tarife können erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres beendet werden.
Fragen zur Leistungsabrechnung
Während die gesetzliche Krankenversicherung nach dem sog. Sachleistungsprinzip funktioniert, funktioniert die private Krankenversicherung nach dem sog. Kostenerstattungsprinzip. Dies bedeutet, dass der Arzt Leistungen erbringt und dem Patienten gegenüber in Rechnung stellt. Der Patient wiederum unterhält bei einem privaten Krankenversicherer einen Zusatzversicherungsvertrag, nach dem bestimmte Leistungen versichert sind und andere nicht. Der Patient zahlt also die Rechnung des Behandlers und lässt sich den versicherten Teil dieser Kosten von seinem privaten Krankenversicherer erstatten.
Eine Ausnahme gilt bei stationären Krankenhausbehandlungen. Hier kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen und die Unterbringungskosten direkt mit der Envivas abrechnen, wenn Sie dem Krankenhaus die Envivas Card vorgelegt haben.
In der privaten Zusatzversicherung gibt es auch Leistungen, die eine Leistung der TK aufstocken, vor allem im Bereich Zahnersatz. Rechnet der Zahnarzt den Kassenanteil direkt mit der TK ab, schicken Sie die Originalrechnung des Zahnarztes bitte an die Envivas. Wird der Kassenanteil vom Zahnarzt nicht direkt mit der TK abgerechnet, reichen Sie die komplette Rechnung bitte zunächst bei der TK ein. Diese schickt Ihnen eine Rechnungskopie mit einem Erstattungsvermerk zurück, die Sie anschließend bei der Envivas einreichen können.
Abgesehen von den Auslandsreise-Krankenversicherungen besteht für alle tariflich vereinbarten Leistungen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, in der keine Leistungen in Anspruch genommen werden können. Besondere Wartezeiten von acht Monaten gelten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Psychotherapie und Entbindung. In der Pflegezusatzversicherung nach Tarif PflegePlus beträgt die Wartezeit drei Jahre. In der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung nach Tarif PflegeAktiv beträgt die Wartezeit fünf Jahre.
Die oben genannten Wartezeiten entfallen bei Unfällen.
Für das Beantragen einer Leistung benötigen wir lediglich die Rechnungen. Ein zusätzliches Anschreiben ist nicht nötig. Die Rechnungen müssen folgende Informationen enthalten:
- Name und Vorname der behandelten Person
- Bezeichnung der Krankheit
- Behandlungsdatum und Behandlungsdauer
- Honorare für die einzelnen Behandlungen
- Versicherungsnummer bei der Envivas (notieren Sie diese bitte handschriftlich auf der Rechnung).
Erbringt ein anderer Kostenträger Vorleistungen (zum Beispiel der Techniker Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft) Vorleistungen erbracht, muss dies auf der Rechnung vermerkt werden. In diesem Fall reichen auch Kopien mit Erstattungsvermerken des anderen Kostenträgers.
Weitere Informationen finden Sie unter Rechnung einreichen.
Haben Sie das 18. Lebensjahr vollendet? Dann erstatten wir Kosten für eine medizinisch notwendige Sehhilfe (Augengläser, Brillenfassung, Kontaktlinsen). Eine mögliche Vorleistung der TK verrechnen wir. Sie erhalten 150 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, wenn Sie in den Tarifen PraxisExtra, PraxisTop, VitalXtra oder StarterPlus versichert sind. Für Versicherte unter 18 Jahren erstatten wir bis zu 150 € je Leistungsfall. Voraussetzung ist, dass die TK sich an den Kosten beteiligt. Die Vorleistung der TK verrechnen wir.
Ja, der Tarif ZahnFlex.Kind sieht eine Erstattung für kieferorthopädische Maßnahmen vor.
In den Tarifen ZahnFlex, PraxisExtra, StarterPlus und VitalXtra sind Aufwendungen für Zahnersatz (Implantate, Brücken, Prothesen), Zahnkronen und Inlays/Onlays einschließlich des zahnärztlichen Honorars im versicherten Umfang erstattungsfähig. Die Erstattung erfolgt prozentual oder im Rahmen eines Budgets ab 500 € pro Jahr.
Nein, leider erstatten wir keine Kosten für Hörgeräte.
Um die Beiträge für alle Versicherten möglichst gering zu halten, begrenzen wir die Leistungen in den Zahnzusatztarifen in den ersten Jahren mit einer Zahnstaffel auf Höchstbeträge. Die genaue Dauer und die einzelnen Höchstbeträge sind abhängig vom jeweiligen Tarif.
Im Tarif VitalXtra erstattet die Envivas Ihnen in den ersten fünf Jahren nach Versicherungsbeginn im Leistungsfall jährlich bis zu 500 €. In den Tarifen PraxisExtra und PraxisTop liegt die Erstattung jährlich bei bis zu 1.000 €. Werden die 500 bzw. 1.000 € in einem Jahr nicht ausgeschöpft, erhöht sich der Erstattungsanspruch in den Folgejahren um den nicht ausgeschöpften Betrag. Somit kann Ihr Erstattungsanspruch auf insgesamt 2.500 € (VitalXtra) bzw. 5.000 € (PraxisExtra, PraxisTop) im fünften Versicherungsjahr wachsen. Ab dem sechsten Versicherungsjahr und bei einem Unfall entfallen die Leistungsgrenzen komplett.
Im Tarif StarterPlus erstattet die Envivas Ihnen in den ersten drei Jahren nach Versicherungsbeginn im Leistungsfall jährlich bis zu 500 €. Die Summen addieren sich bei Nichtinanspruchnahme. Somit kann Ihr Erstattungsanspruch hier auf insgesamt 1.500 € im dritten Versicherungsjahr wachsen. Ab dem 4. Versicherungsjahr beträgt die Erstattung jährlich maximal 2.000 €. Bei einem Unfall entfallen die Höchstgrenzen in den genannten Tarifen.
Wichtig: Bei der Zahnstaffel zählt nicht das Versicherungsjahr, sondern das Kalenderjahr. Beginnt die Zahnstaffel beispielsweise am 1. April, endet das erste Jahr der Zahnstaffel mit Ablauf des 30. März des darauffolgenden Kalenderjahres.
Im Tarif ZahnFlex und dem Tarif Pro erstatten wir die Kosten für plastische Zahnfüllungen (insbesondere Kunststofffüllungen) einschließlich vorbereitender und begleitender Maßnahmen bis zu 100 Prozent. Die Vorleistung der TK verrechnen wir.
Ja, Implantate sind in den Tarifen ZahnFlex, PraxisExtra, PraxisTop, StarterPlus und VitalXtra versichert.
Wichtig: Bitte schicken Sie uns vor Behandlungsbeginn eine Kopie des genehmigten Heil- und Kostenplans. So können wir mögliche Fragen rechtzeitig klären und Sie sind sicher, welche Kosten wir übernehmen.
Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker erstattet die Envivas in den Tarifen PraxisExtra, PraxisTop und StarterPlus. Voraussetzung ist, dass die Behandlung durch einen Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes erfolgt. Erstattungsfähig sind Leistungen eines Heilpraktikers sowie von einem Heilpraktiker verordnete Arzneien nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Heilpraktiker eine Rechnung, die Sie zur Erstattung bei der Envivas einreichen können. Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns die Originalrechnung vorlegen.
Rezepte von Heilpraktikern reichen Sie uns bitte mit der dazugehörigen Rechnung ein. Ersatzweise genügt auch die von Ihrem Heilpraktiker auf dem Rezept vermerkte Diagnose. Wichtig: Wir erstatten nur vom Heilpraktiker verordnete Medikamente, die Sie in einer Apotheke gekauft haben.
Nein, ambulante psychotherapeutische Leistungen sind in keinem Tarif der Envivas versichert.
Mit Vorlage der Envivas Card weisen Sie sich gegenüber dem Krankenhaus als Kunde der Envivas aus. Das Krankenhaus kann anhand der Envivas Card dann genau ermitteln, welche allgemeinen Krankenhausleistungen (Pflegesätze, Fallpauschalen usw.) und welche Unterbringungskosten (Einbett- oder Zweibettzimmer) Sie bei der Envivas versichert haben.
Die Vorlage der Envivas Card hat aber auch noch einen weiteren Vorteil für Sie: Wenn Sie im Tarif KlinikSpezial oder StarterPlus versichert sind, rechnet das Krankenhaus die Leistungen für die Unterbringung direkt mit uns ab. Sollte Ihnen die Envivas Card noch nicht vorliegen, teilen Sie dem Krankenhaus bei der Aufnahme einfach mit, dass ein entsprechender Versicherungsschutz bei der Envivas besteht. Das Krankenhaus wird sich dann zwecks der Kostenübernahmeerklärung mit der Envivas in Verbindung setzen.
Falls Sie vom Chefarzt behandelt werden, schickt dieser die Rechnungen direkt an Sie. Diese reichen Sie der Envivas bitte im Original ein. Eine Direktabrechnung zwischen den behandelnden Ärzten und uns ist leider nicht möglich, da zwischen diesen und der Envivas keine vertraglichen Beziehungen bestehen.
Bei umfangreichen Maßnahmen, zum Beispiel im Falle einer geplanten Zahnbehandlung, die Ihnen Kosten verursacht, ist es ratsam, vor Beginn der Behandlung einen detaillierten Kostenvoranschlag einzureichen. Bitte schicken Sie diesen sogenannten Heil- und Kostenplan unbedingt VOR Behandlungsbeginn im Original an die TK. Reichen Sie anschließend eine Kopie bei der Envivas ein.
In den Tarifen PraxisExtra, Praxistop und StarterPlus erstatten wir Heilpraktikerleistungen. Arzneien des behandelnden Heilpraktikers sind dabei ebenfalls erstattungsfähig. Wir prüfen im Einzelfall, ob das jeweilige Präparat medizinisch notwendig und ob seine Wirksamkeit belegt ist. Homöopathische Präparate sowie Pflanzenheilkunde werden von der Envivas anerkannt. Anthroposophische Mittel, Spagyrik sowie Bachblüten und chinesische Heilkräuter erkennt die Envivas dagegen nicht an.
Die Envivas erstattet keine privatärztlichen ambulanten Behandlung (Ausnahme: Vorsorgeuntersuchungen bei PraxisTop).
Im Tarif Pro erstatten wir bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages für prophylaktische Leistungen wie z. B. die professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung der Zahnoberflächen, Fissuren-Versiegelung oder Parodontalrisiko-Test. Die Vorleistung der TK verrechnen wir. Maximal erstattet werden jedoch 100 € innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Auch mit dem Tarif ZahnFlex erhalten Sie Prophylaxeleistungen – Maximal erstatten wir jedoch bis zu 175 € pro Kalenderjahr.
Die Härtefallregelung betrifft Versicherte, die Zahnersatz benötigen und über ein geringes Einkommen verfügen (zum Beispiel Bürgergeld). Haben Sie spezielle Fragen zum Thema „Härtefallregelung“, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige TK-Geschäftsstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen.
Möchten Sie sich zusätzlich bei der Envivas absichern, vermerken Sie bitte auf Ihrem Antrag oder einem Beiblatt zum Antrag, dass Sie Leistungen im Sinne der Härtefallregelung von der TK bekommen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 0221 - 27 14 05 70 oder über unser Kontaktformular.