Barrierefreiheit
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Barrierefreie Internetseite der ENIVIVAS Krankenversicherung AG
Diese Allgemeinen Informationen zur Barrierefreiheit gelten für die elektronischen Dienstleistungsangebote der ENVIVAS Krankenversicherung AG, Gereonswall 68, 50670 Köln im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Sie gelten für die Angebote auf allen Haupt- und Unterseiten unter envivas.de.
Was bedeutet barrierefrei?
Dienstleistungsangebote im elektronischen Geschäftsverkehr berücksichtigen nicht immer, dass Menschen körperlich und geistig eingeschränkt sein können. Für diese Nutzer kann es „Barrieren“ geben, die einen freien Zugang zu Angeboten verhindern.
Die Vorgaben des BFSG mit der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) sollen helfen, diese Barrieren abzubauen. Ziel ist es, eine inklusive Gesellschaft zu fördern und Menschen mit Behinderungen unabhängiger zu machen.
Was bedeutet barrierefrei auf envivas.de?
Auf envivas.de können Sie unterschiedliche elektronische Dienstleistungsangebote im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG nutzen.
Zu diesen „Services“ zählen:
- Online-Abschluss
- Änderungen Self-Service
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG stellen wir im „2-Sinne-Prinzip“ bereit: Unsere Informationen sind für mindestens zwei von drei Sinnen wie Sehen, Hören und Tasten aufbereitet. Außerdem schreiben wir in verständlicher Sprache.
Wenn Sie einen Versicherungsvertrag online abschließen möchten, erhalten Sie zudem weitere Informationen in barrierefreier Form.
Worauf achten wir beim Design?
Inhalte stellen wir übersichtlich dar. Unsere Seiten sind klar strukturiert. Wir setzen zum Beispiel Kontraste optimal ein.
Was zeichnet unsere Navigation aus?
Auf vielen Seiten können Sie allein mit Tabulator-Taste und anderen Tastenkombinationen navigieren.
Wie gehen wir mit Text und Audio um?
Sie können unsere Seiten mit einem Screenreader erfassen und sich diese vorlesen lassen. Bilder haben wir mit Texten und Videos mit Untertiteln versehen.
Welche Marktüberwachungsbehörde ist für uns zuständig?
Die Marktüberwachungsbehörde prüft, ob wir die Vorschriften des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einhalten.
Sie erreichen die für uns zuständige Marktüberwachungsbehörde unter:
Marktüberwachungsbehörde
Beispielstraße 5
12345 Musterstadt
Telefon: 0123 / 456475
E-Mail: info@marktueberwachung.de
Die Informationen auf dieser Seite haben wir zuletzt am xx.xx.xxxx aktualisiert.