Kündigung Ihrer Versicherung

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Schade, dass Sie uns verlassen wollen! Das bedauern wir sehr.
Reden wir vorher noch einmal darüber? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

0221 - 27 14 05 70
(Mo - Fr von 8 - 20 Uhrl)

Gerne rufen wir Sie auch zurück. Nutzen Sie dazu bitte unseren Rückrufservice.
Alternativ können Sie sich auch über den Live-Chat an uns wenden. Die Chat-Zeiten sind Mo - Fr von 8 - 20 Uhr.
Den Chat finden Sie in der Kontaktleiste am Anfang dieser Seite.
Oder ist alles gesagt?

Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

Schritt 1: Kündigungsfristen und Termine beachten

Sie können Ihren Versicherungsvertrag – unter Beachtung der Mindestvertragslaufzeiten – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen (ordentliche Kündigung). Zudem haben Sie in besonderen Fällen (z. B. Beitragserhöhung) ein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Schritt 2: Formloses Kündigungsschreiben aufsetzen

Das formlose Kündigungsschreiben sollte enthalten:

  • Ihre Versicherungsnummer
  • den Termin, zu dem die Kündigung wirksam werden soll
  • die Unterschrift aller mitversicherten volljährigen Personen

Schritt 3: Kündigung an die Envivas Krankenversicherung AG senden

Senden Sie Ihre Kündigung schriftlich an:
Envivas Krankenversicherung AG
CustomerService
Gereonswall 68
50670 Köln

Ihre Kündigung muss vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist bei der Envivas Krankenversicherung AG eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass für die Kündigung von Verträgen die Unterschrift aller mitversicherten volljährigen Personen erforderlich ist. Eine Vertragsfortführung nach einer ausgesprochenen Kündigung ist immer eine Kulanzentscheidung des Versicherers. Zudem verlieren alle Vertragsvereinbarungen bei einer Kündigung ihre Gültigkeit.

Hinweise zur Kündigung von Versicherungen:

Bitte beachten Sie zudem: Eine Kündigung ist für Sie im Allgemeinen mit Nachteilen verbunden, z. B. teilweiser oder vollständiger Verlust der Alterungsrückstellung, höheres Eintrittsalter und erneute
Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel des Versicherers.
Selbstverständlich können Sie aber Ihren Versicherungsvertrag – unter Beachtung der Mindestvertragslaufzeiten – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen (ordentliche Kündigung). Zudem haben Sie in besonderen Fällen (z. B. Beitragserhöhung) ein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Abgesehen von der Auslandsreise-Krankenversicherung TravelPlus (TravelXN und TravelXF) endet das Versicherungsjahr in den Envivas-Tarifen am 31. Dezember, so dass Sie Ihren Vertrag in der Regel zum Ablauf des Kalenderjahres beenden können. Da die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, muss uns Ihre Kündigungserklärung spätestens am 30. September des jeweiligen Kalenderjahres zugegangen sein.

Etwas anderes gilt  für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelXN und TravelXF, da hier das Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember endet. Allerdings muss uns auch hier die Kündigung bis spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Bsp.: Hat der Vertrag am 15. Juli 2024 begonnen, läuft das Versicherungsjahr bis zum Ablauf des 14. Juli 2025. Um das Vertragsverhältnis zum Ende des ersten Versicherungsjahres zu beenden, muss die Kündigung der Envivas spätestens am 14. April 2025 zugegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen (Praxis, Klinik, StarterPlus, Zahn, KHT-Plus, VitalXtra) sowie die staatlich geförderte Pflegeversicherung (PflegeAktiv) Mindestvertragslaufzeiten vorsehen. Dies können erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres beendet werden.