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Das Einzelzimmer im Krankenhaus – Kosten und Versicherungsleistung
Schneller gesund werden dank Einzelzimmer? Gar nicht so abwegig! In einer Umfrage der Forsa (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen) wurde die Unterbringung in einem Einzelzimmer als wichtigster Einflussfaktor für das Wohlbefinden im Krankenhaus bewertet. Woran das liegt? Ruhe und Privatsphäre gestalten den Krankenhausaufenthalt angenehmer. Wer in einem Einzelzimmer liegt, fühlt sich also wohler – und das ist gut für die Gesundheit, denn ein positives Umfeld trägt zur Genesung bei.
Aber wie kommen Sie in den Genuss eines Einzelzimmers und welche Rolle spielt Ihre Versicherung dabei? Was kostet die exklusive Unterbringung und wie vorteilhaft ist sie tatsächlich?
Wer hat Anspruch auf ein Einzelzimmer?
In Deutschland haben Sie als Versicherter nicht automatisch einen Anspruch auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Denn die Standardunterbringung für gesetzlich und privat Krankenversicherte ist das Zwei- oder Mehrbettzimmer. Hintergrund: Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie Teil einer solidarischen Krankenversicherung, die eine Grundversorgung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot anbietet. Aus diesem Grund kann es keinen generellen Anspruch auf ein Krankenhaus-Einzelzimmer und eine damit verbundene Kostenübernahme durch die Krankenversicherung geben.
Für privat Versicherte hängt die Unterbringung dagegen vom gewählten Tarif ab: Eine Absicherung der Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer ist bei den meisten Versicherern möglich.
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Einzelzimmer als medizinische Notwendigkeit
Lediglich wenn aufgrund der medizinischen Umstände eine alleinige Unterbringung notwendig ist, haben Sie Anspruch auf ein Einbettzimmer. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn von Ihrer Erkrankung eine zu hohe Infektionsgefahr für andere Patienten ausgeht. Ebenso kann der behandelnde Arzt ein Einbettzimmer anordnen, wenn die Infektionsgefahr für Sie zu groß ist. In diesen Fällen müssen Sie aufgrund der ärztlichen Anordnung keine Mehrkosten für die alleinige Unterbringung tragen.
Das Einzelzimmer als Wahlleistung im Krankenhaus
Wenn Sie stationär im Krankenhaus untergebracht werden, erhalten Sie wie alle Patienten grundsätzlich die allgemeinen Regelleistungen. Hierzu zählen die notwendige medizinische Versorgung, die nötige Pflege sowie die Betreuung durch die Stationsärzte und das Krankenpflegepersonal. Auch die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer zählt zu den allgemeinen Krankenhausleistungen.
Neben diesen allgemeinen Leistungen bieten Krankenhäuser die sogenannten Wahlleistungen an. Dabei handelt es sich um Wunschleistungen, die über den Umfang der Krankenkassenleistungen hinausgehen und frei von Ihnen gewählt werden können. Sie können eine oder mehrere Wahlleistungen unabhängig voneinander buchen:
- Kategorie 1 – Unterkunft
- Kategorie 2 – Ärztliche Wahlleistungen
- Kategorie 3 – Medizinische Wahlleistungen
Die Unterbringung im Einzelzimmer gehört zu den Wahlleistungen der Kategorie 1 (Unterkunft). Je nach Krankenhaus sind Extras wie die Mitaufnahme des Partners, Komfortbetten oder ein persönlicher Service möglich. Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Wahlleistungen können vom Krankenhaus selbst bestimmt werden und werden von Ihnen getragen. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, können Sie sich mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung gegen diesen finanziellen Mehraufwand absichern.
Leistungen und Wissenswertes zum Einzelzimmer
Ein Krankenhausaufenthalt ist alles andere als Alltag – umso besser, wenn Sie Ihre Zeit in der Klinik so angenehm wie möglich gestalten können. Wenn Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts allein im Zimmer untergebracht sind, profitieren Sie während der Pflege von einigen Vorzügen.
Die Vorteile von einem Einzelzimmer im Krankenhaus
- mehr Privatsphäre
- kein „erzwungener” Kontakt zu Mitpatienten
- je nach Ausstattung: eigenes Badezimmer mit WC
- keine psychische Belastung durch Konfrontation mit Erkrankungen und Beschwerden von Mitpatienten
- mehr Komfort
- geringere Infektionsgefahr
- mehr Ruhe, dadurch auch besserer Schlaf
- weitere Extras möglich (persönlicher Service, Komfortbetten, eigenes Telefon, eigener Kühlschrank, eigener Balkon)
Mögliche Nachteile eines Einzelzimmers
- eventuelles Gefühl der Isolierung durch fehlenden Kontakt
- stärkere Konzentration auf eigene Schmerzen (keine Ablenkung durch Zimmernachbarn)
- eventuell finanzielle Mehrbelastung
Kosten eines Einzelzimmers
Für die Kosten einer Wahlleistung wie eines Einzelzimmers gibt es bei Krankenhäusern eine Bemessungsgrundlage, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung als gemeinsame Empfehlung herausgegeben wird. Demnach setzen sich die Einzelzimmerkosten pro Tag im Krankenhaus aus zwei Komponenten, dem Basispreis und den Komfortzuschlägen, zusammen.
Der Basispreis für ein Einbettzimmer beträgt 80 Prozent der Bezugsgröße (fiktiver Standardbehandlungsfall) des Krankenhauses. Im Vergleich dazu liegt der Basispreis im Zweibettzimmer bei 30 Prozent.
Die Komfortelemente werden gestaffelt aufgeführt. Hierzu zählen zum Beispiel Terrassen oder Balkone, die an das Zimmer angrenzen, aber auch separate sanitäre Einrichtungen. Ein täglicher Wechsel von Hand- und Badetüchern kann ebenfalls unter die Komfortleistungen fallen.
Ein Beispiel:
Die Gesamtkosten für das Einzelzimmer mit Extra-Ausstattung betragen somit pro Tag über 200,00 Euro. Bei einem Aufenthalt von sieben Tagen wären damit über 1.400,00 Euro für die Wahlleistungen fällig.
Kostenübernahme durch die Versicherung
Die gesetzliche Krankenkasse und die private Krankenversicherung im Basistarif übernehmen nur die Regelleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt. Das heißt: Wenn das Einzelzimmer nicht medizinisch notwendig ist, werden die Kosten für ein Einzelzimmer nicht von den Versicherungen getragen.
Falls Sie dennoch ein Einzelzimmer im Krankenhaus belegen wollen, können Sie dieses als Wahlleistung in einem separaten Vertrag mit dem Krankenhaus vereinbaren. Zu diesem Zweck erhalten Sie vor Ihrem Krankenhausaufenthalt in der Regel eine Übersicht mit den Kosten für den Bereich „Unterkunft“. Die darin aufgeführten Kosten müssen Sie selbst übernehmen. Die Ausnahme: Sie sind durch eine private Krankenhauszusatzversicherung geschützt oder haben die Leistung in Ihrer privaten Krankenvollversicherung eingeschlossen.
Lohnt sich eine private Krankenhauszusatzversicherung?
Als gesetzlich Versicherter haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen. Diese kann die Wahlleistung „Einzelzimmer“ abdecken und die damit entstehenden Zusatzkosten für Sie tragen.
Grundsätzlich ist eine solche Zusatzversicherung immer lohnenswert, wenn Sie im Krankheitsfall nicht in einem Zweibettzimmer untergebracht werden möchten.
Übrigens: In der Regel verbringen Patienten laut Statistischem Bundesamt 7,4 Tage stationär im Krankenhaus. Bei einem reinen Basispreis von 150,00 Euro pro Tag für das Einzelzimmer müssten Sie bei einem durchschnittlichen Aufenthalt 1.110,00 Euro aus der eigenen Tasche bezahlen, die sonst die private Zusatzversicherung übernimmt.