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Fit im Skiurlaub: So sollten Sie sich vorbereiten
Gehören Sie auch zu denjenigen, für die das Beste am Winter der Skiurlaub ist? Auf der Piste Geschwindigkeit, frische Luft, Schnee und Sonne genießen. Damit Ihr Urlaub ein Rundum-herrlich-Paket wird, geben wir Tipps für die richtige Vorbereitung (Krafttraining z.B.) – und lassen Experten erzählen, worauf Sie unbedingt achten sollten.
Skigymnastik ein Muss bei der Vorbereitung
Skiurlaub macht nicht nur Spaß, er ist dank der Kombination aus strukturiertem Höhentraining und klimatischer Anpassung auch aus gesundheitlicher Sicht sinnvoll, sagt Mediziner Hans-Georg Predel von der Deutschen Sporthochschule Köln: „Das regenerative Potenzial eines Skiurlaubs ist gewaltig.“ Allerdings nur, wenn man körperlich fit dafür ist, betont der Sportmediziner.
„Viele Menschen fahren leider völlig unvorbereitet in den Skiurlaub.“ Und haben dadurch eine höhere Sturz- und Verletzungsgefahr. Die Zahl der Unfälle mit nachfolgender ärztlicher Behandlung ist so hoch wie in den vergangenen zehn Jahren nicht. Wer vorbeugen will, sollte sich körperlich und geistig auf den Aktivurlaub vorbereiten.
Hans-Georg Predel empfiehlt, mindestens vier bis sechs Wochen vor dem Urlaub zwei Mal wöchentlich 45 Minuten gezielte Skigymnastik und einmal in der Woche Grundlagenausdauertraining zu machen, um körperlich fit zu sein für die Piste.
Carving-Ski viel dynamischer: Stimmen Sie Ihr Training darauf ab
„Alpinski ist durch die Carving-Skier insgesamt kraftmäßig weniger anspruchsvoll als früher“, weiß Predel. „Dafür ist es viel dynamischer. Dem muss ich Rechnung tragen, indem ich mich mit koordinativen Übungen darauf vorbereite.“ Kraft- und Ausdauerübungen seien nach wie vor nicht verkehrt. Besonders wichtig sei jedoch, simultane komplexe Bewegungsmuster einzuüben, verschiedene Gehirnareale zu aktivieren und etwa die Hand-Auge-Koordination zu trainieren.
Diese Übungen seien komplizierter als die Gymnastik von früher. „Wer zum ersten Mal in den Skiurlaub fährt, sollte sich dafür in die Hände von Profis begeben.“ Viele Fitnessstudios bieten spezielle Skigymnastikkurse an. Außerdem solle man sich Zeit nehmen, um sich am Urlaubsort an Höhe und klimatische Bedingungen zu adaptieren und nicht sofort vom beruflichen Stress auf die Piste wechseln. Viele Unfälle ereignen sich, weil die Fahrer erschöpft sind.
Wer eine instabile Herzerkrankung habe, sollte von einem Skiurlaub ganz absehen, rät Predel. Instabil bedeutet, dass die Erkrankung auch ohne Belastung besteht und langfristig gesehen zunimmt. Zu hoch sei das Risiko, dass der Aktivurlaub das Krankheitsbild zusätzlich verschlechtert. Außerdem sei die ärztliche Versorgung auf einer Berghütte mitunter schwierig.
Viele Skifahrer werfen vorsorglich Schmerztabletten ein
Eine vorbeugende Einnahme von Medikamenten ist bei gesunden Menschen laut Predel nicht notwendig. „Viele Skifahrer nehmen ganz selbstverständlich vorsorglich Ibuprofen oder Voltaren, bevor sie überhaupt auf die Piste gehen“, sagt er. „Davon rate ich jedoch ab. Viele Menschen wissen nicht, dass solche Medikamente zum Beispiel die Wirkung von Mitteln gegen Bluthochdruck herabsenken können.“
Enorme UV-Wirkung nicht zu unterschätzen
Wichtiger als die Reiseapotheke sei die richtige Ausrüstung für den Skifahrer. „Ich beobachte immer wieder, dass Leute, die es sich eigentlich leisten könnten, lieber 100 Euro in den Wein abends investieren als in ein vernünftiges Equipment“, merkt Predel an. Zu einer geeigneten Ausrüstung gehören in jedem Fall: Atmungsaktive und wärmespeichernde Kleidung, ein Helm sowie Schuhe und Bindung, die den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen, ein Gerät, um im Falle von Lawinen ortbar zu sein und eine vernünftige Skibrille mit hohem UV-Schutz.
„Die enorme UV-Wirkung auf die Augen in dieser Höhe wird leider häufig unterschätzt“, warnt der Mediziner. Für die Haut empfiehlt der Mediziner ebenfalls einen hohen UV-Schutz. Auch Protektoren sind ratsam. Rückenprotektoren können etwa Stöße abdämpfen und die Wirbelsäule vor Schaden bewahren. Viele Skifahrer verzichten jedoch darauf, weil sie die Bewegungsfreiheit einschränken. „Sie werden aber immer besser tragbar und ich halte sie durchaus für sinnvoll“, sagt Predel.
Gesetz der Skipiste beachten
Am besten ist es natürlich, es gar nicht erst zu Unfällen kommen zu lassen. Dafür ist es wichtig, sein Können richtig einzuschätzen und sich zum Beispiel nicht auf die schwarze Piste zu wagen, wenn man dafür gar nicht bereit ist. Mehr als 17 Prozent aller Verletzungen werden der Auswertungsstelle für Skiunfälle zufolge durch Kollisionen verursacht – wer umsichtig fährt und auf andere Rücksicht nimmt, kann diesen vorbeugen.
Dafür ist es wichtig, die sogenannten FIS-Regeln des Internationalen Skiverbands (Fédération Internationale de Ski) zu kennen (siehe Infobox). „Diese Regeln sind quasi das Gesetz der Piste“, sagt Thomas Summerer, Rechtsanwalt und Präsident der Deutschen Vereinigung für Sportrecht. Zwar gibt es anders als im Straßenverkehr kein staatliches Recht, wer sich auf der Piste wie zu verhalten hat. Doch werden die FIS-Regeln auch vor Gericht berücksichtigt.
Keine Promillegrenze, aber die Haftpflicht zahlt nicht
„Die meisten Unfälle passieren beim Überholen“, weiß Summerer. Überholt werden darf von jeder Seite, allerdings mit genügend Abstand. Und: Immer der von hinten Kommende muss seine Fahrspur so wählen, dass der weiter unten am Tal Fahrende nicht gefährdet wird. „Leider ist bei Unfällen auch häufig Alkohol im Spiel“, sagt der Jurist. „Es ist dringend zu empfehlen, auf Alkohol zu verzichten, bevor und während man Ski fährt.“
Zwar gebe es keine Promillegrenze wie im Straßenverkehr. Doch kann der Alkoholkonsum bei der Haftung eine große Rolle spielen. Und zwar sowohl, wenn jemand einen Unfall verschuldet, als auch bei Mitverschulden: „Wenn man selbst umgefahren wird und eigentlich nichts für einen Zusammenstoß kann, man selbst aber alkoholisiert ist, dann ist die Rechtsprechung streng und kürzt den Schadensersatz“, erklärt Summerer.
Das gilt auch, wenn jemand Medikamente nimmt, die die Reaktionsfähigkeit einschränken. In den meisten Fällen gehe es in Gerichtsentscheidungen nach Skiunfällen um Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Helmkameras als Beweis umstritten
Bei einem Unfall sollte natürlich die erste Handlung sein, einem Verunglückten zu helfen und wenn nötig, ärztliche Hilfe zu rufen. Bei schweren Unfällen mit zwei oder mehr Beteiligten kann es außerdem ratsam sein, die Polizei hinzuzuziehen. Manche Skifahrer tragen eine Kamera auf dem Helm, um im Fall der Fälle den Unfallhergang beweisen zu können.
„Die Zulässigkeit solcher Kameras ist umstritten“, gibt Summerer zu bedenken. Ob sie als Beweismittel zugelassen werden, hänge vom Gericht ab. „Ebenso wichtig erscheint mir, dass man versucht, Zeugen zu haben.“ Wer selbst durch eine andere Person zu Schaden gekommen ist, sollte deshalb – falls möglich – Personen ansprechen, die den Unfallhergang beobachtet haben und sich eine Visitenkarte oder eine Telefonnummer geben lassen.
Wer sich richtig vorbereitet, gut ausgerüstet ist und umsichtig fährt, der wird sich darum in aller Regel keine Gedanken machen müssen, sondern erholt und fit aus dem Skiurlaub zurückkehren.
Übrigens: Unsere Checkliste zur richtigen Ausrüstung finden Sie ganz am Ende dieses Artikels als PDF zum Download.
Im Tiefschnee abseits der Pisten: Ein kalkulierbares Risiko?
Aber was ist mit dem Fahren abseits der Pisten? Immer beliebter: Abseits der Piste durch den unberührten Tiefschnee wedeln. Aber nach wie vor sterben Skifahrer bei Lawinenabgängen. Ist das Fahren abseits der Pisten unverantwortlich oder bei guter Vorbereitung ein kalkulierbares Risiko? Wir haben dazu einen Bergretter befragt. Lesen Sie auch den Artikel „Lawinen: Nach 15 Minuten sinken die Überlebenschancen rapide“.
Die FIS-Regeln
1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer
Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren und Anfahren
Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abfahrt
Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Quellen:
- https://www.stiftung.ski/sis-lab/asu-unfallanalyse/
- https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/skiunfaelle-welches-recht-gilt-auf-der-piste
- https://www.stiftung.ski/sis-akademie/verhaltensregeln/piste/
- https://www.stiftung.ski/sis-akademie/verhaltensregeln/gesundheit/
- 7 Übungen: So bereitest du dich auf das Skifahren vor (fitforfun.de)