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Zahlt die Versicherung für Behandlungen beim Heilpraktiker?

Laut einer Statistik des Bundes Deutscher Heilpraktiker lassen sich täglich 128.000 Patienten von einem Heilpraktiker behandeln. Doch was sind eigentlich Heilpraktikerleistungen? Und gibt es eine spezielle Heilpraktiker-Versicherung, welche die Kosten für Naturheilverfahren übernimmt? Hier erfahren Sie mehr rund um das Themengebiet Heilpraktiker und den Umgang mit Heilpraktikerleistungen.

Was ist ein Heilpraktiker?

Auf der Suche nach der perfekten Heil- und Behandlungsmethode lohnt es sich, auch abseits der Schulmedizin zu schauen. Besonders bei Erkältungen und grippalen Infekten liegt die Naturheilkunde im Trend: 80 Prozent aller Befragten gaben in einer Umfrage an, dass sie bei einer Erkältung alternative Heilmethoden bevorzugen würden. Eine Möglichkeit ist die Behandlung durch einen Heilpraktiker.

Was Sie bestimmt schon wissen: Heilpraktiker behandeln wie Ärzte Menschen, die krank sind und gesund werden möchten. Die Krankheitsbilder können dabei körperlicher und/oder seelischer Natur sein. Grundsätzlich versucht ein Heilpraktiker immer, die Ursache der Krankheit zu finden, um so eine umfassende Heilung zu erreichen und eine erneute Erkrankung zu vermeiden. Wie bei allen naturheilkundlichen Verfahren greift er damit auf ein ganzheitliches Menschenbild zurück. Bei der Behandlung selbst kommen verschiedene Therapieformen zum Einsatz. Einen Überblick über die gängigsten Therapieformen bietet unser Artikel „Alternative Heilmethoden – ein Überblick“.

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Übrigens

In Deutschland ist der Begriff Heilpraktiker eine geschützte Berufsbezeichnung. Das bedeutet: Nur solche Personen dürfen die Heilkunde ausüben, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz eine staatliche Erlaubnis dafür besitzen. Diese Erlaubnis wird vom zuständigen Gesundheitsamt erteilt. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis über die Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich. Diese Kenntnisse können zum Beispiel über belegte Kurse und Ausbildungen nachgewiesen werden, die von Heilpraktiker-Verbänden angeboten werden.

Schulmedizin vs. Naturheilkunde

Die Ausrichtung von Heilpraktikern lässt sich am besten im Vergleich zur Schulmedizin beschreiben. Generell wäre es unseriös zu behaupten, dass Schulmediziner eine ganzheitliche Diagnose bei ihren Patienten ablehnen und immer nur Symptome behandeln. In der Tendenz kann es in der Schulmedizin aber durchaus vorkommen,  dass ein starker Fokus auf der Zellebene des Körpers liegt und die Symptome einer Krankheit schnell behandelt werden. Heilpraktiker gehen in der Regel anders vor. In der folgenden Tabelle finden Sie einige weitere Unterschiede zwischen Heilpraktikern und Schulmedizinern.

Die unterschiedlichen Vorgehensweisen haben – je nach Krankheit – alle ihre Daseinsberechtigung. Die Frage, wann welche Methode die erfolgversprechendste ist, kann somit nicht allgemeingültig beantwortet werden, weil Heilungserfolge immer von sehr vielen individuellen Faktoren abhängen.

Wichtig zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang lediglich, dass gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherer bei alternativen Heilmethoden immer dann zurückhaltend sind, wenn die Wirkung der Methoden nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden kann.

 HeilpraktikerSchulmediziner
Ausbildung
  • Mindestens Hauptschulabschluss
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Freie Ausbildungswahl (kein einheitlicher Ausbildungsstandard)
  • Abschluss eines mehrjährigen universitären Studiums und praktischen Jahres
  • Bei Spezialisierung Facharztausbildung
Berufserlaubnis
  • Zulassung durch das Gesundheitsamt
  • Approbation bei der Gesundheitsbehörde, bei der das Staatsexamen absolviert wurde
Behandlungsmethoden
  • Verschiedene Ansätze, die auf unterschiedlichen naturheilkundlichen Ansätzen und Erfahrungen basieren
  • Ganzheitlicher Ansatz
  • Erfolg von Methoden nicht immer zweifelsfrei wissenschaftlich nachweisbar
  • Basieren auf wissenschaftlichen Grundlagen
  • Berufen sich auf die zentrale Vorstellung, dass Krankheiten durch eine Störung auf Zellebene entstehen
  • Medikation meist symptombezogen

Der Ursprung der Naturheilkunde

Naturheilkunde ist ein Oberbegriff für eine Reihe von Naturheilverfahren, die überwiegend ohne technische Hilfsmittel auskommen und die Selbstheilungskräfte des Körpers aktivieren. Die Leistungen eines Heilpraktikers beruhen zum großen Teil auf diesem Grundsatz. Der Ursprung der Naturheilkunde reicht dabei weit bis in die Geschichte der Menschheit zurück. Sie ist in erster Linie eine „Erfahrungsheilkunde“. Hierzu gehören zum Beispiel Handlungen von Schamanen in alten Volksstämmen oder Tinkturen von Druiden der Kelten. Zugleich fließen Entwicklungen der antiken Medizin in die Naturheilkunde mit ein. Heute angewandte Heilpraktikermethoden fußen demnach auf einer langen Erfahrungstradition.

Gut zu wissen

Die Naturheilkunde wurde in Deutschland im Mittelalter von der Schulmedizin getrennt. Denn im Zuge einer Medizinalordnung, die 1240 von Kaiser Friedrich II. erlassen wurde, sollte die Ausbildung von Ärzten neu geregelt werden. Im 14. Jahrhundert wurde zusätzlich die universitäre Ausbildung für Ärzte eingeführt. Seitdem erlebte die Naturheilkunde einige Höhen und Tiefen: Zwar galt der Heilpraktiker zwischendurch als anerkannter freier Beruf, aber nach dem Zweiten Weltkrieg starb er zum Beispiel nahezu aus, da keine Genehmigungen für Heilpraktiker mehr ausgestellt wurden. Erst in der BRD organisierten sich die Angehörigen dieser Berufsgruppe neu, und so entstand ein breit gefächertes Netzwerk an Naturheilkundlern, das heute vom Fachverband Deutscher Heilpraktiker gebündelt wird. Genaue Angaben zur Zahl der in Deutschland praktizierenden Heilpraktiker gibt es nicht. Laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamts waren es 2011 35.000.

Kosten der Behandlung: Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Während die Kosten für die Behandlung durch Schulmediziner bei Privatpatienten durch die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) gedeckt sind, gibt es eine solche amtliche und verpflichtende Ordnung bei Heilpraktikern nicht. Auch eine gesetzlich geregelte Kostenübernahme von medizinisch notwendigen Behandlungen durch die Krankenkassen, wie sie für gesetzlich Versicherte vorgesehen ist, gibt es für Naturheilverfahren nicht. Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Wirksamkeit nicht für alle Methoden wissenschaftlich nachgewiesen werden kann. Das führt auch dazu, dass sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen zurückhaltend mit der Erstattung solcher Behandlungskosten sind.

Allerdings wurde im Jahr 1985 das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker eingeführt. Es handelt sich dabei um die Auswertung einer Umfrage, bei der in Deutschland niedergelassene Heilpraktiker nach ihrem Honorarrahmen gefragt wurden. Das GebüH zeigt also einen Durchschnitt der üblichen Vergütungen: Es führt Durchschnittspreise bzw. Preisspannen für gängige Behandlungen im Sinne der Naturheilkunde auf. Die Liste wurde 2002 aktualisiert und orientiert sich teilweise an der Gebührenordnung für Ärzte. Beachten Sie jedoch: Während die GoÄ verpflichtend regelt, wie ein Arzt seine Leistungen abzurechnen hat, dient das GebüH nur als Orientierungshilfe. Die tatsächlichen Honorare können deutlich abweichen oder werden direkt mit Ihnen vereinbart. Das bedeutet, ein Heilpraktiker kann als Freiberufler für seine Behandlungen einen Preis ansetzen, der unabhängig von den Richtlinien ist.

Dennoch ist das GebüH für Sie ein guter Anhaltspunkt, um zu prüfen, ob die verlangten Gebühren zum Beispiel überdurchschnittlich hoch sind. Und falls die Höhe des Honorars vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, können Sie davon ausgehen, dass die Kosten sich im Rahmen der Angaben des GebüH bewegen.

Kostenbeispiele aus dem GeBüH:

Art der BehandlungKostenspanne
Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose10,30 bis 26,00 Euro
Diagnose nach Regeln der Homöopathie (30 Minuten)15,40 bis 41,00 Euro
Lymphdrainage (Sondermassage)10,50 bis 20,50 Euro
Massagen einzelner Körperbereiche5,50 bis 10,50 Euro
Osteopathische Behandlung des Unterkiefers7,70 bis 15,50 Euro

Wann erstattet meine Krankenversicherung Heilpraktiker-Kosten?

Eine allgemeine Aussage über die Bereitschaft von Krankenkassen und -versicherungen zur Erstattung von Heilpraktikerleistungen zu treffen, ist nicht möglich, da es hier keinen Standard gibt. Wie schon kurz erwähnt, sind sowohl gesetzliche Krankenkassen als auch private Krankenversicherungen an Heilmethoden interessiert, die wissenschaftlich nachweisbaren Erfolg bringen.

Private Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für einige Heilpraktikerleistungen – dies sind in der Regel vor allem Leistungen, deren Wirkung inzwischen nachgewiesen ist, wie z. B. die Akupunktur oder die Osteopathie bei Kindern. Diese Leistungen sind jedoch immer tarifabhängig, eine standardisierte Heilpraktiker-Versicherung gibt es nicht. Als Patient sollten Sie daher immer genau prüfen, welche Leistungen von Ihrer privaten Zusatzversicherung getragen werden.

Und wichtig zu wissen ist auch: Es kann durchaus vorkommen, dass Behandlungskosten eines Heilpraktikers, der gleichzeitig als Arzt praktiziert, von Versicherungen nicht erstattet werden. Hier handelt es sich meist um Ärzte mit einer schulmedizinischen Ausbildung, die später eine Zusatzausbildung in Naturheilverfahren gemacht haben. Es ist also ratsam, sich im Vorfeld zu informieren, welche Ausbildung die Person hat, von der Sie sich behandeln lassen möchten.

Wenn Sie mehr über private Zusatzversicherungen mit Heilpraktikerleistungen in Erfahrung bringen möchten, schauen Sie sich doch einfach unsere Tarife für die ambulante Zusatzversicherung an.

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Ronald Voigt

Autor

Ronald Voigt arbeitete als Redakteur für verschiedene ARD-Nachrichtensendungen, bevor er als Manager bei privaten Krankenversicherungen sowie in der Pharmabranche tätig war. Als freier Redakteur schreibt er seit vielen Jahren über gesundheitliche Themen, Gesundheitspolitik und über Trends im Gesundheitsbereich.