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Einkaufshilfe für Senioren

Einkaufen im Alter leicht gemacht: Wie Einkaufshelfer Senioren unterstützen

Der Gang zum Supermarkt gehört zum Alltag wie das Zähneputzen. Was einfach scheint, kann jedoch mit zunehmendem Alter schwerfallen. Gerade dann, wenn die körperliche Belastbarkeit abnimmt, müssen sich ältere Menschen eingestehen, dass sie Hilfe benötigen. Und dafür gibt es in der Tat praktische Möglichkeiten. Wo finden Sie als Angehöriger Unterstützung für Ihre Mutter oder Ihren Vater? Was kostet eine solche Einkaufshilfe für Senioren? Wann und wie kann ich davon Gebrauch machen? Alle diese Fragen beantworten wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.

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Was ist überhaupt eine Einkaufshilfe für Senioren?

Ganz banal ausgedrückt: Die Einkaufshilfe für Senioren ist ein Mensch oder ein Dienstleister, der beim alltäglichen Einkauf hilft. Da es unterschiedliche Formen der Einkaufshilfe gibt, möchten wir im Folgenden die wesentlichen Arten einer solchen Unterstützung vorstellen. Ziel ist immer, demjenigen, der nicht mehr selbst einkaufen gehen kann, den anstrengenden Teil des Einkaufs – das Laufen zum Supermarkt und das Tragen der vollen Einkaufstasche – abzunehmen. Und in den Fällen, wo das möglich ist, die Entscheidung darüber, was eingekauft wird, nach wie vor der Person selbst zu überlassen. Das entlastet die jüngere Generation, ohne dass sich die ältere Generation bevormundet fühlt.  

Eine Einkaufshilfe ist genau das Richtige, wenn …

  • altersbedingt der Weg zum Supermarkt und das Tragen der Tüten kaum oder nicht mehr möglich ist.
  • … aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls an das selbstständige Einkaufen nicht mehr zu denken ist.
  • … Ihre Angehörigen aufgrund einer Behinderung den Einkauf nicht allein erledigen können.
  • … Ihnen die Zeit fehlt, Ihre Familienangehörigen beim Einkauf zu begleiten oder ihnen Lebensmittel nach Hause zu bringen.

Einkaufshilfen im Überblick

Es gibt zahlreiche Arten von Einkaufshilfen. Hier die gängigsten:

Begleitetes Einkaufen

Allein geht es zwar nicht mehr, aber mit einem netten Menschen an der Seite ist das Einkaufen durchaus noch möglich? Dann können Senioren mit einer Begleitperson zum Supermarkt gehen. Positiver Nebeneffekt: Ihre Angehörigen bewegen sich, verbringen Zeit in angenehmer Gesellschaft und bleiben eigenständig – ohne schwere Tüten tragen oder sich nach Konserven in den untersten Regalen bücken zu müssen.

Ist der Gang zum Supermarkt gar nicht mehr möglich, erledigt eine Einkaufshilfe für Senioren die Besorgungen allein. Die Einkaufshilfe bekommt den fertigen Einkaufszettel und liefert nach dem Einkauf alles wie gewünscht bei Ihren Angehörigen ab. Dieser Service wird sowohl von Privatpersonen als auch professionellen Dienstleistern vor Ort oder über Online-Portale angeboten.

Überlegen Sie, ob ein Nachbar des Vertrauens Unterstützung beim Einkauf leisten kann.

Lieferservices

Viele Supermärkte in Städten und Gemeinden haben sich mittlerweile auf ihre älteren Kunden eingestellt. Online oder telefonisch können Sie oder Ihre Angehörigen möglicherweise schon im nächstgelegenen Supermarkt alles bestellen, was für den täglichen Bedarf benötigt wird. Zu vereinbarten oder festgelegten Lieferzeiten werden frische Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Käse etc. zeitnah bis zur Haustür geliefert.

Neben den vor Ort ansässigen Supermärkten haben sich reine Online-Anbieter etabliert, die zum Teil sogar innerhalb von 24 Stunden liefern. Auch hier werden die Produkte bis nach Hause gebracht. Je nach Region können Lieferzeiten und -preise stark variieren.

Falls Ihre Angehörigen weiterhin nicht auf Lebensmittel aus der Region oder Eier vom Bauernhof verzichten wollen, gibt es auch hier ein großes Angebot: Deutschlandweit arbeiten verschiedene Initiativen und Privathändler mit den regionalen Bauern und Produzenten zusammen, um deren Produkte bis zur Haustür zu liefern. In den meisten Regionen ist dieser Service mittlerweile gang und gäbe. Informieren Sie sich einfach online oder fragen Sie die Nachbarn.

Mobilitätshelfer

Darüber hinaus seien hier noch die „kleinen Helfer“ erwähnt – immer dann interessant, wenn Ihre Angehörigen noch relativ fit sind und keine vollumfängliche Unterstützung benötigen:

  • Eigens eingerichtete Buslinien, die vielerorts mehrmals wöchentlich direkt zu den nahegelegenen Supermärkten fahren, erleichtern den Weg enorm.
  • Auch ein Trolley hilft, schwere Einkäufe nach Hause zu transportieren.
  • Es gibt zudem elektronische Einkaufshilfen, die Menschen mit Sehschwäche Verpackungsinhalte vorlesen.
  • Einkaufs-Apps für Smartphone-Besitzer, in denen z.B. Artikel-Listen gespeichert werden. Sie sorgen dafür, dass nichts vergessen oder doppelt gekauft wird. Ein einfacher handschriftlicher Einkaufszettel tut es aber natürlich auch.

Eine Sorge weniger dank Einkaufshilfe für Senioren: Entlastung für die ganze Familie

Bis ins hohe Alter unabhängig und selbstbestimmt leben: Das wünscht sich jeder. Und das fängt bei so kleinen Dingen wie Einkaufen an.  Für viele mag es im ersten Moment schwierig sein, eine Einkaufshilfe für Senioren nicht als einen Verlust an Unabhängigkeit zu sehen. Vielleicht fällt es Ihren Angehörigen aber etwas leichter, wenn die Einkaufshilfe als Dienstleister verstanden wird, der nach den eigenen Wünschen etwas erledigt – und eben nicht bevormundet. So müssen Ihre Angehörigen viel seltener in der Familie um Hilfe bitten – auch ein Punkt, der von vielen unter dem Aspekt der Selbstbestimmtheit als Vorteil empfunden wird.

Im hektischen Alltag ist jede Minute, die für ein sinnvolles Miteinander gewonnen wird, wertvoll – für mehr Zeit mit der ganzen Familie. Ganz zu schweigen davon, dass Sie keine Angst mehr haben müssen, dass Ihren Eltern oder Großeltern auf dem Heimweg etwas passiert.  

Eine Einkaufshilfe für Senioren kann eine enorme Erleichterung für die ganze Familie sein und Ihnen Zeit für gemeinsame Stunden ermöglichen.

Wie und wo finden Sie die passende Einkaufshilfe?

Die Entscheidung steht: Eine Einkaufshilfe soll den Alltag erleichtern. Natürlich können Sie zunächst einmal Nachbarn und Freunde fragen, ob sie Ihren Angehörigen mit unter die Arme greifen können. Doch wussten Sie, dass es noch viel mehr Möglichkeiten gibt?

  • Kostenlose Beratung durch geschultes Pflegepersonal: Können Ihre Angehörigen Pflegeleistungen beziehen? Dann fragen Sie beim kostenlosen Beratungsservice nach, der Ihnen zusteht (§ 37 Abs. 3 SGB XI – Pflegeversicherungsgesetz).
  • Seniorenbetreuung in Ihrer Nähe: Die in Ihrer Region ansässigen Senioren- bzw. Tagesbetreuungen können Ihnen sicherlich dabei helfen, eine geschulte oder ehrenamtliche Einkaufshilfe für Senioren zu finden.
  • Hilfsorganisationen: Erkundigen Sie sich einfach bei Verbänden wie beispielsweise der Caritas oder der Diakonie, ob diese Personal vermitteln, das gemeinsam mit Ihren Angehörigen einkaufen geht oder beim Transport nach Hause hilft.
  • Ehrenamtliche: Personen, die einfach gern helfen, hängen manchmal Zettel im Supermarkt aus, melden sich bei Ämtern in der Nähe oder sagen Nachbarn Bescheid. Auch auf Vermittlungsseiten im Internet können Sie fündig werden und zu einem ehrenamtlichen Helfer Kontakt aufnehmen.
  • Online-Shops: Ob Drogerie oder Apotheke: Es gibt viele Online-Anbieter, die diverse Produkte nach Hause liefern. Dank des Internets bieten sich zahlreiche Alternativen zum Einkauf vor Ort.

Die Kostenfrage: Wie kann die Einkaufshilfe für Senioren finanziert werden?

Der Preis für eine Unterstützung ist natürlich abhängig von der Art der Einkaufshilfe. Bei privaten Lieferdiensten geht es um die Lieferkosten. Diese variieren stark – je nach Service. Und auch die angebotenen sonstigen Konditionen können sehr unterschiedlich ausfallen. Es gibt Anbieter, die bereits ab 5 Euro Einkaufswert liefern. Andere haben sehr viel höhere Mindestbestellwerte, damit überhaupt geliefert wird. Und wenn geliefert wird, entstehen unterschiedlich hohe Lieferkosten. Auch Supermärkte erheben unterschiedlich hohe Gebühren. Manche Anbieter liefern ab einem gewissen Bestellwert kostenlos nach Hause, andere erheben Pauschalen oder berechnen den Preis nach Gewicht oder Lieferzeit. Hier gilt: Fragen Sie vor Ort nach oder schauen Sie sich auf der Internetseite des Supermarkts um.

Doch was genau kostet eine personelle Unterstützung? Sind die Angehörigen nicht pflegebedürftig, zahlen Sie die Kosten zu 100 Prozent selbst. Wie hoch die Kosten sind, hängt davon ab, ob Sie sich für selbstständige Betreuer oder Pflegeeinrichtungen entscheiden. Die Stundenpreise können hier zwischen 15 und 25 Euro liegen. Es gilt zu vergleichen und zu prüfen, welche Leistungen inbegriffen sind.

Sind Ihre Angehörigen pflegebedürftig, können die Kosten für die Einkaufshilfe für Senioren von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen werden. Doch wie funktioniert das?

Zuschüsse bei Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig sind laut dem neuen Pflegestärkungsgesetz II Personen, die Hilfe anderer benötigen, um den Alltag zu bewältigen, weil sie dies körperlich, geistig oder psychisch nicht mehr allein können. Deshalb gibt es bereits für Menschen mit „geringer Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ (Pflegegrad 1) Unterstützung. Die Pflegekasse bewilligt in solchen Fällen eine Leistung von bis zu 125 Euro monatlich. Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass es sich hierbei nicht um eine Geldleistung handelt, die nach Belieben durch die pflegebedürftige Person verwendet werden kann. Die 125 Euro sind zweckgebunden einsetzbar für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Das bedeutet außerdem, dass nicht jede beliebige Person diese Leistungen erbringen kann. Das Gesetz regelt genau, wer diese Betreuungs- und Entlastungsleistungen erbringen darf.

Voraussetzung ist, dass der Anbieter, den Sie beauftragen möchten, nach Landesrecht anerkannt ist. Wichtig ist also, sich bei der zuständigen Pflegekasse vorab zu informieren, welche rechtlich zulässigen Anbieter es in Ihrer Nähe gibt. In der Praxis wird es dann so laufen, dass der Betrag von bis zu 125 Euro von der Pflegekasse direkt an diesen Anbieter gezahlt wird.

Dieser Betrag kann nun für ganz verschiedene Ausgaben verwendet werden: Für die Bestellung eines ambulanten Pflegedienstes – oder beispielsweise für eine Alltagsbegleitung, wozu auch eine Einkaufshilfe zählt (§ 45b SGB XI). Bei höheren Pflegegraden kann es sogar sein, dass Ihnen direkt eine stundenweise Betreuung zur Seite gestellt wird, die Einkäufe miterledigen kann.

Nähere Infos: www.pflegestaerkungsgesetz.de

Wie wird ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt?

Erhalten Ihre Angehörigen noch keine Leistungen aus der Pflegekasse, können Sie den ersten Antrag auf Pflegebedürftigkeit wie folgt stellen:

  • Kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse. Diese ist an die zuständige Krankenkasse angeschlossen.
  • Die Pflegekasse wird Ihnen ein Formular zusenden, das Sie ausgefüllt zurückschicken müssen.
  • Ein Gutachter vereinbart daraufhin einen Termin, um persönlich mit der betreffenden Person zu sprechen (der Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder von MEDICPROOF bei privat Vollversicherten).
  • Warten Sie nun auf den Bescheid der Pflegekasse.
  • Ist dieser positiv, können Sie den Entlastungsbetrag von max. 125 Euro pro Monat für Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen.

Zusätzliche Unterstützung durch private Pflegezusatzversicherung

Haben Sie eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, unterstützt diese Sie über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinaus und kompensiert so die erhöhten Aufwendungen. Normalerweise führt der Versicherer vor Abschluss der Versicherung eine Gesundheitsprüfung durch. Die Kosten und Wartezeiten variieren je nach Tarif.

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten der privaten Pflegezusatzversicherung:

  •  
    • Pflegetagegeld: Wenn Sie Ihre Betreuung privat organisieren – zum Beispiel in der Nachbarschaft – ist eine Pflegetagegeld-Versicherung eine sinnvolle Lösung. Unabhängig von bestimmten Leistungen stellt Ihnen diese Versicherung eine festgelegte Summe pro Tag zur Verfügung.
    • Erstattung von Pflegekosten: Anders als bei der Pflegetagegeld-Versicherung übernimmt die Pflegekosten-Zusatzversicherung die tatsächlichen Pflegekosten anteilig. Wichtig ist deshalb, dass Sie alle Nachweise für angefallene Pflegekosten aufbewahren und Ihrer Versicherung vorlegen. Achtung: Die Erstattung von Kosten erfolgt nur für Leistungen, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung beinhaltet sind – und auch nur für professionelle Pflegedienstleistungen (nicht privat durch Angehörige, Nachbarn etc.)
    • Sonderfall: Pflege-Rentenversicherung: In die Pflege-Rentenversicherung zahlen Sie als Versicherter einen monatlichen Rentenbetrag ein, sobald bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Sie erstattet Ihnen die Kosten für Pflegeleistungen bis zum Lebensende – jedoch nur bei tatsächlichem Eintreten des Pflegefalls. Auch hier stehen Ihnen, wie bei der Pflegetagegeld-Versicherung, die Zahlungen zur freien Verfügung, egal, ob Sie private oder professionelle Betreuung in Anspruch nehmen.

Gut zu Wissen 

Der sogenannte „Pflege-Bahr” ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, mit dem der Staat ausschließlich Pflegetagegeld-Versicherungen unterstützt. Die Voraussetzung für diese Förderung: Niemand darf abgelehnt werden. Das bedeutet also, dass hier ausnahmsweise keine Gesundheitsprüfung durch den Versicherer stattfindet. Die Leistungen sind je nach Pflegegrad gestaffelt.

Tipp: Für alle, die über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken: Es lohnt sich, die Versicherung bereits in den mittleren Jahren abzuschließen, denn oft wird ein Höchstalter zwischen 50 und 65 Jahren vorausgesetzt.

Ronald Voigt

Autor

Ronald Voigt arbeitete als Redakteur für verschiedene ARD-Nachrichtensendungen, bevor er als Manager bei privaten Krankenversicherungen sowie in der Pharmabranche tätig war. Als freier Redakteur schreibt er seit vielen Jahren über gesundheitliche Themen, Gesundheitspolitik und über Trends im Gesundheitsbereich.