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Die häusliche Pflege: Herausforderung für Betroffene und Angehörige
Schlaganfall, Demenz, Unfall oder chronische Erkrankung – Schicksalsschläge wie diese bedeuten nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für pflegende Angehörige eine gewaltige Herausforderung.
Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen stellt in der ersten Zeit nicht nur das eigene, sondern auch das Leben der Angehörigen völlig auf den Kopf und sorgt für ratlose Gesichter und jede Menge Fragen. Von rechtlichen Aspekten über finanzielle Fragestellungen bis hin zu beruflichen Gesichtspunkten sind Betroffene im ersten Moment häufig hilflos und überfordert. Was also tun, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und Hilfe dringend erforderlich ist? Wer kommt für die häusliche Pflege infrage, wie können Pflege und Beruf unter einen Hut gebracht werden? Wann zahlt die Pflegeversicherung und wie viel Pflegegeld steht den Betroffenen zu? Auf diese und weitere Fragen wollen wir Ihnen Antworten geben.
Bin ich ein „naher Angehöriger“ und komme für die häusliche Pflege infrage?
Wer Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen möchte, muss per Definition ein „naher Angehöriger“ sein. Dazu zählen:
- Großeltern, Eltern, Schwiegereltern und Stiefeltern
- Geschwister, Schwager und Schwägerin, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner
- Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft
- Leibliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners
- Schwiegerkinder, Enkelkinder
Die Definition des „nahen Angehörigen“ ist in den entsprechenden Gesetzen also relativ breit gehalten und ermöglicht es vielen Betroffenen, die staatlichen Fördermodelle in Anspruch zu nehmen.
Private Pflegezusatzversicherung:
- Zuverlässiger Finanzschutz bei zukünftiger Pflegebedürftigkeit
- Monatliches Pflegegeld in individueller Höhe
- Staatliche Förderung möglich
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – diese Möglichkeiten haben Sie
Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gehört zu den dringendsten Sorgen von betroffenen Angehörigen. Pflegende brauchen in der Regel deutlich mehr Flexibilität und finanzielle Unterstützung, um die Herausforderung einer häuslichen Pflege neben dem Beruf zu meistern. Seit dem 01.01.2015 bietet das Gesetz einige praktische Möglichkeiten.
Info
Im Jahr 2021 waren in Deutschland 4,17 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Besonders bemerkenswert: 84 Prozent der Pflegebedürftigen werden in den eigenen vier Wänden versorgt. Noch bemerkenswerter: Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen wird ausschließlich von ihren eigenen Angehörigen gepflegt. Die Statistik belegt eindrucksvoll die enorme Bereitschaft von Angehörigen, sich in schwierigen Zeiten um nahestehende Pflegebedürftige zu kümmern.
Kurzzeitiger Arbeitsausfall
Vor allem bei einer plötzlichen und unerwarteten Pflegebedürftigkeit stellen sich auf einen Schlag viele Fragen. Damit Angehörige sich in Ruhe um die Erstversorgung und die sorgfältige Planung der Pflege kümmern können, steht ihnen eine bis zu zehntägige Freistellung von der Arbeit zu – unabhängig davon, wie groß das Unternehmen ist, in dem sie arbeiten.
Wichtig: Nicht jeder Arbeitsvertrag regelt solche Sonderfälle. Sollten Sie während der Arbeitsverhinderung keinen Lohn bekommen, haben Sie in dieser Zeit Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Dieses wird durch die Pflegekasse oder das private Pflegeunternehmen des Pflegebedürftigen gewährt. Reichen Sie den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit der Pflege dort ein.
Pflegezeit
Bei der Pflegezeit handelt es sich um eine bis zu sechsmonatige Auszeit (ganz oder teilweise) vom Job, während der Sie einen Sonderkündigungsschutz genießen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Sie Pflegezeit beantragen:
- Häusliche Pflege eines nahen Angehörigen (siehe oben. „Bin ich ein „naher Angehöriger“ und komme für die Pflege infrage?“)
- Bestätigung der Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen durch die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
- Schriftliche Beantragung der Pflegezeit bei Ihrem Arbeitgeber
- Ankündigung der Pflegezeit beim Arbeitgeber bis spätestens 10 Tage vor Pflegebeginn
- Festlegung des Pflegezeitraums und des Umfangs der Freistellung in der Anmeldung für den Arbeitgeber
Wichtig: Diesen Anspruch haben Sie nur, wenn Sie in einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern tätig sind. Eine Lohn- oder Gehaltsfortzahlung gibt es in diesem Fall nicht, Sie können aber über das Pflegegeld des Pflegebedürftigen einen finanziellen Ausgleich durch die Pflegekasse erhalten.
Auch bei der Pflegezeit hält das Gesetz eine Lösung zur Finanzierung bereit: ein zinsloses Darlehen. Dieses erhalten Sie vom Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben in monatlichen Raten, womit ein Verdienstausfall aufgefangen wird. In bestimmten Sonderfällen kann das Darlehen teilweise oder sogar vollständig erlassen werden.
Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit geht sogar noch ein Stück weiter: Anders als bei der Pflegezeit können Sie Ihre Arbeitszeit bei langfristigem Pflegebedarf bis zu 24 Monate lang auf bis zu 15 Stunden in der Woche reduzieren. Auch in dieser Zeit können Sie ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen. Sind die 24 Monate vorbei, können Arbeitnehmer problemlos wieder zu ihrer Vollzeitbeschäftigung zurückkehren. Das Gesetz bietet Ihnen hier also ein Recht auf Freistellung mit Kündigungsschutz während dieser Zeit.
Weiterführende Informationen
Sie möchten sich rund um das Thema Pflege und Beruf näher informieren, wollen wissen, welche Rechte Sie haben und an welche Bedingungen diese geknüpft sind? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet Ihnen umfassende Infos.
Auf diese Unterstützung können Sie bei der häuslichen Pflege zählen
Die Pflegebedürftigkeit einer nahestehenden Person ist nicht nur emotional belastend, sondern auch mit unzähligen Fragestellungen verbunden. Zum Glück gibt es eine ganze Reihe von Ansprechpartnern, die Ihnen in dieser Zeit behilflich sind.
Klinikarzt
Wenn der Pflegebedürftigkeit ein Krankenhausaufenthalt vorausgegangen ist, ist der Klinikarzt der erste Ansprechpartner rund um die Entlassung. Er erklärt Ihnen die weitere Therapie, gibt Ihnen gegebenenfalls Medikamente für die ersten Tage mit und dient auch als Schnittstelle zum Hausarzt.
Sozialdienst
Der Sozialdienst beziehungsweise die Pflegeüberleitung kümmern sich um die Eingliederung des Patienten in die häusliche Pflege. Die Hilfestellung reicht vom Antrag zur Pflegegrad-Erteilung über die Vermittlung von Pflegediensten bis zur Bereitstellung von Hilfsmitteln zur häuslichen Pflege. Sprechen Sie das Krankenhaus vor der Entlassung aktiv auf den Sozialdienst an – es lohnt sich.
Hausarzt
Der Hausarzt ist nach der Krankenhausentlassung der erste medizinische Ansprechpartner. Er stellt Rezepte aus, kann hilfreiche Tipps rund um die häusliche Pflege geben und schreibt medizinische Befunde, die für die Pflegegrad-Einstufung wichtig sind.
Pflegeberater
Gute Pflege will gelernt sein. Von der Körperpflege über die Hilfe beim Anziehen, die Nahrungsaufnahme und die Zubereitung von Mahlzeiten bis zum Verabreichen von Medikamenten kommen einige Herausforderungen auf den pflegenden Angehörigen zu. Die gute Nachricht: Professionelle Pflegeberater sind bei genau diesen Fragestellungen behilflich und die Pflegekassen bieten kostenlose Kurse für pflegende Angehörige an. Hier können Sie schnell mehr Sicherheit in der häuslichen Pflege erlangen und sich ein solides Grundwissen aneignen. Ansprechpartner sind außer bei der Krankenkasse auch bei Wohlfahrtsverbänden, Pflegestützpunkten und kommunalen Servicestellen zu finden.
Die Weichen für eine professionelle Pflege in den eigenen vier Wänden sind gestellt? Dann ist es jetzt an der Zeit, sich um die Finanzierung der Pflege Gedanken zu machen. Neben kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit kann der Pflegebedürftige Sie mit dem Pflegegeld der Pflegeversicherung – das genau für diesen Zweck gedacht ist – finanziell unterstützen. Doch wie viel Pflegegeld steht dem Betroffenen überhaupt zu, wie bekommen Pflegebedürftige einen Pflegegrad und welche zusätzlichen Leistungen durch die Pflegeversicherung gibt es?
Pflegegeld und Einstufung in Pflegegrade
Die bekannteste Pflegeleistung ist das Pflegegeld der Pflegeversicherung, das an Pflegebedürftige gezahlt wird, die in den eigenen vier Wänden gepflegt werden. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sind vom Pflegegeld ausgenommen, da die professionelle Pflege von den Fachkräften vor Ort übernommen wird.
Das Pflegegeld ist also für die finanzielle Entschädigung der pflegenden Angehörigen sowie für die anfallenden Ausgaben im Rahmen der Pflege gedacht. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe des monatlichen Pflegegeldes in Abhängigkeit vom Pflegegrad:
Pflegegrad | Pflegegeld in Euro |
---|---|
1 | 0 |
2 | 316 |
3 | 545 |
4 | 728 |
5 | 901 |
Wie werde ich in einen Pflegegrad eingestuft?
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch einen Gutachter (der Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder von MEDICPROOF bei privat Versicherten). Im Rahmen eines Besuchstermins erlebt der Gutachter den Betroffenen in seinem natürlichen Umfeld und achtet auf eine ganze Reihe an Kriterien, die mit unterschiedlichen Anteilen in die Bewertung einfließen. Die Kriterien werden sechs verschiedenen Modulen zugeordnet:
Modul | Themenbereich | Gewichtung |
---|---|---|
1 | Mobilität | 10 % |
2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % |
3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 40 % |
4 | Selbstversorgung | 20 % |
5 | Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | 20 % |
6 | Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte | 15 % |
Im Mittelpunkt der Einstufung steht also vor allem die Selbstständigkeit der betroffenen Person. Während des MDK-Besuchs ist es demnach hilfreich, besonders auf die Defizite in der Selbstversorgung einzugehen. Wer Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten wie dem Ankleiden, Aufstehen, Essen, Duschen oder der Medikamenteneinnahme benötigt, sollte diese Aspekte besonders betonen.
Welche weiteren Unterstützungsformen gibt es?
Neben dem Pflegegeld kommen je nach individueller Situation weitere Pflegeleistungen infrage. Für pflegende Angehörige sind vor allem die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen sowie die sogenannte Verhinderungspflege interessant. Doch was verbirgt sich hinter diesen Leistungen?
Viele Angehörige entscheiden sich beispielsweise dafür, professionelle Hilfe von einem ambulanten Dienst oder einer Nachtpflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. Für diese Dienste ist die Pflegesachleistung der Pflegeversicherung vorgesehen, die aber mit dem Pflegegeld kombiniert werden kann, wenn sie nicht voll ausgeschöpft wird. Wenn ein Pflegebedürftiger also nur 25 Prozent der Pflegesachleistung in Anspruch nimmt, können noch 75 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt werden.
Die Verhinderungspflege – zur Entlastung Angehöriger
Auch pflegende Angehörige brauchen irgendwann einmal Urlaub. Damit die Pflege des Patienten auch in dieser Zeit gewährleistet ist, können Betroffene für bis zu 28 Tage im Jahr die Kurzzeitpflege der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Diese wird mit bis zu 1.612 Euro pro Jahr gefördert. Wenn die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird, kann der Betrag sogar auf 2.412 Euro erhöht werden.
Lohnt sich eine private Pflegezusatzversicherung?
Gute Pflege ist teuer. Trotz Pflegegeld, Pflegesachleistung und weiterer Fördermodelle treten daher in vielen Fällen Finanzierungslücken auf – eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücken schließen. Die Envivas bietet mehrere private Zusatzversicherungen im Bereich „Pflege" an, die die Lücken schließen können. Welche Zusatzversicherung zur gesetzlichen Pflegeversicherung lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. Im Wesentlichen gibt es drei Modelle mit unterschiedlichen Leistungen, zwischen denen Sie sich entscheiden können:
Tagesgeld für privat organisierte Pflege
Die sogenannte Pflegetagegeldversicherung ist gut geeignet, wenn die Pflege privat organisiert wird. Der Versicherer zahlt eine feste Summe pro Tag aus. Diese Summe ergibt sich aus dem gewählten Tarif und dem Pflegegrad, ist aber von den konkreten Pflegeleistungen unabhängig. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist also nicht notwendig, was den pflegenden Angehörigen das Leben erleichtert.
Pflegekosten-Zusatzversicherung
Mit einer Pflegekosten-Zusatzversicherung können Sie die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall um einen bestimmten Prozentsatz aufstocken. Es wird dabei kein fester Betrag gezahlt, die Leistungen der Versicherung richten sich nach der Höhe der tatsächlichen Pflegekosten.
Pflege-Rentenversicherung
Bei der Pflege-Rentenversicherung handelt es sich um einen Sonderfall, bei dem der Betroffene ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente bis zum Lebensende erhält. Über diese Rente können die Pflegebedürftigen frei verfügen, ohne einen Nachweis über die tatsächlichen Kosten der Pflege führen zu müssen.
Häusliche Pflege – nehmen Sie Hilfe in Anspruch
Die Pflege eines Angehörigen in den eigenen vier Wänden ist alles andere als einfach. Betroffene sind in der ersten Zeit häufig überfordert mit der Situation, zögern aber bei der Inanspruchnahme professioneller Hilfe. Oft wenden sich pflegende Angehörige erst dann hilfesuchend an soziale Dienste oder Pflegeberater, wenn sie der Belastung nicht mehr standhalten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass eine frühzeitige Zusammenarbeit mit zuständigen Organisationen sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Angehörigen viel Leid erspart. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen rund um die häusliche Pflege an professionelle Berater, Ihre Pflegekasse und soziale Organisationen zu wenden.
Ronald Voigt
Autor
Ronald Voigt arbeitete als Redakteur für verschiedene ARD-Nachrichtensendungen, bevor er als Manager bei privaten Krankenversicherungen sowie in der Pharmabranche tätig war. Als freier Redakteur schreibt er seit vielen Jahren über gesundheitliche Themen, Gesundheitspolitik und über Trends im Gesundheitsbereich.