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U-Untersuchungen für Kinder im Überblick
Diese Fragen lassen Eltern nie los: Entwickelt sich mein Kind, wie es für sein Alter normal ist? Geht es ihm gut? Ist es gesund? Gesundheitsförderung lautet das Stichwort, das nicht nur Eltern umtreibt, sondern vor fast 50 Jahren auch dazu führte, dass ein bundesweit einheitliches Früherkennungsprogramm für Kinder eingeführt wurde: die U-Untersuchungen.
Diese Vorsorgeuntersuchungen für Babys, Kinder und Jugendliche helfen nicht nur bei der Früherkennung von Krankheiten, sondern auch bei den wichtigsten elterlichen Sorgen und Fragen rund um die Entwicklung und Gesundheit des Kindes. Damit Sie immer wissen, wann es Zeit für die nächste Untersuchung ist, wie viele es überhaupt gibt und was dabei passiert und geprüft wird, geben wir Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die wichtigsten Informationen rund um die einzelnen U-Untersuchungen. Interessant dabei ist: das „U“ steht hier für Untersuchung, der Begriff U-Untersuchungen ist letztlich nur in Bezug auf die Untersuchungsreihe als solcher sinnvoll.
U-Untersuchungen: Vorsorge ist die beste Sorge
Kinder machen gerade in den ersten Lebensjahren große Entwicklungssprünge. Deshalb ist es wichtig, neben dem allgemeinen Gesundheitszustand auch die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes regelmäßig ärztlich zu prüfen. Im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ermittelt Ihr Arzt von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr den geistigen und motorischen Entwicklungsstand Ihres Kindes. So können Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Das ist vor allem wichtig, weil die Behandlung einiger Erkrankungen oft nur in einer bestimmten Altersspanne Erfolg hat.
Gut zu wissen: Im Anschluss an U1 bis U9 knüpfen U10 und U11 sowie die Jugendgesundheitsuntersuchungen J1 und J2 an das Vorsorgeprogramm an.
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Sind U-Untersuchungen verpflichtend?
Vielleicht haben Sie schon einmal ein Einladungs- oder Aufforderungsschreiben zu einer U-Untersuchung erhalten und sich gewundert – sind die Vorsorgeuntersuchungen etwa verpflichtend? Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Pflicht. Eine Ausnahme bilden lediglich die drei Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Hier sind die Untersuchungen U1 bis U9 seit 2009 verpflichtend. Dennoch wird in vielen weiteren Bundesländern eine schriftliche Aufforderung gesendet, damit die Termine nicht einfach versäumt werden. Das ist wichtig zu wissen, denn nehmen Sie die Untersuchungstermine nicht wahr, schalten sich oftmals Jugend- und Gesundheitsämter ein.
Kommt Ihr Kind in den Kindergarten, kann es sein, dass zudem ein Nachweis über die U-Untersuchungen verlangt wird. Damit wird vor allem sichergestellt, dass für einen entsprechenden Impfschutz gesorgt wurde. Auch Fälle von Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung können so bedeutend früher erkannt werden.
Verpflichtend sind die U-Untersuchungen zwar nicht – für den Erhalt eines Kita-Platzes aber oft notwendig.
Das Gelbe Heft
Das Gelbe Kinderuntersuchungsheft – oder auch nur „das Gelbe Heft“ genannt – ist quasi das Protokoll für die U-Untersuchungen U1 bis U9. Hier werden Datum und Ergebnisse der jeweiligen Vorsorgeuntersuchungen gesammelt. Sie bekommen das Heft für gewöhnlich kurz nach der Geburt in der Klinik oder bei einer Hausgeburt von Ihrer Hebamme oder Ihrem Entbindungspfleger. Zusätzlich werden in einem grünen Heft die Ergebnisse der ergänzenden Untersuchungen U10 und U11 sowie J1 und J2 notiert.
Das Gelbe Heft dokumentiert nicht nur, sondern enthält auch wichtige Informationen: Die wichtigsten Punkte jeder U-Untersuchung werden kurz beschrieben. So können Sie sich gut auf die Vorsorgeuntersuchungen vorbereiten und sich über deren Inhalte informieren.
Für das Vorzeigen in Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Ämtern enthält das Heft außerdem eine abtrennbare Teilnahmekarte. So verfügen Sie über einen Nachweis aller durchgeführten Untersuchungen, ohne vertrauliche Informationen wie die Ergebnisse der jeweiligen Untersuchung offenlegen zu müssen.
Welche Vorgaben gelten für chronisch kranke Kinder oder Kinder mit Behinderung?
Hat Ihr Kind eine Behinderung oder chronische Erkrankung, treffen die Kriterien der U-Untersuchungen vielleicht nicht mehr auf Ihr Kind zu. Denn seine persönliche Entwicklung unterscheidet sich von der von gesunden Kindern. Trotzdem sollten Sie die vorgesehenen Untersuchungszeiträume einhalten und Rücksprache mit Ihrem Arzt halten. Er kann Vergleichswerte heranziehen und Sie über individuelle Maßnahmen und Fördermöglichkeiten beraten.
Alle U-Untersuchungen im Überblick
Jede U-Untersuchung ist genau auf die Entwicklungsstufe in einem bestimmten Kindesalter ausgerichtet. Das bedeutet: Es ist sehr wichtig, die Zeiträume für die jeweiligen Untersuchungen einzuhalten. Während die Termine zu Beginn nah beieinander liegen (anfangs nur durch wenige Tage getrennt), liegen später teils Jahre dazwischen.
Gut zu wissen: Bringen Sie zu den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen die Krankenversicherungskarte Ihres Kindes, den Impfausweis und das Gelbe Heft (mit abtrennbarer Teilnehmerkarte) mit.
U1-Untersuchung
Direkt nach der Entbindung findet die Erstuntersuchung statt. Diese ist besonders wichtig, denn hier werden lebensbedrohliche Komplikationen, Beeinträchtigungen und Fehlbildungen erkannt, die eine unverzügliche Behandlung erfordern.
Und was steht noch auf dem Plan?
- Überprüfung lebenswichtiger Funktionen (Atmung und Herzschlag)
- Schwangerschafts-, Geburts- und Familienanamnese
- Kontrolle von Hautfarbe und Reifezeichen
- Übergabe Gelbes Heft
U2-Untersuchung
Zwischen dem 3. und 10. Lebenstag nach der Geburt findet, meist noch in der Klinik, die sogenannte Basisuntersuchung statt – die erste umfassende Vorsorgeuntersuchung für die Gesundheit Ihres Säuglings. Hier werden Sie auch zu wichtigen Themen wie dem Stillen, der Ernährung oder zum Risiko des plötzlichen Kindstodes informiert.
Weitere Untersuchungen:
- Überprüfung Skelett- und Nervensystem
- Hautkontrolle
- Untersuchung aller Organfunktionen
In den Tagen nach der U1 werden Ihnen außerdem drei weitere spezielle Früherkennungsuntersuchungen empfohlen. Diese werden ebenfalls von der Krankenversicherung übernommen und ermöglichen die rechtzeitige Erkennung von Stoffwechselstörungen oder Herzfehlern.
U3-Untersuchung
In der 4. und 5. Lebenswoche soll vor allem untersucht werden, ob Ihr Baby Entwicklungsauffälligkeiten zeigt. Kann es seine Hände öffnen? Schaut es aufmerksam in Gesichter und kann es sich in Bauchlage drehen?
Was passiert noch?
- Untersuchung von Herz, Lunge und Darmgeräuschen
- Überprüfung von Bewegungsreaktionen und Reflexen
- Spielerisches Testen des Hör- und Sehvermögens
- Untersuchung des Hüftgelenks, um angeborene Fehlstellungen zu identifizieren
- Besprechung des Trink-, Verdauungs- und Schlafverhaltens Ihres Kindes
- Erste Impfempfehlung gegen Rotaviren
Bis zum 1. Geburtstag
U4-Untersuchung
Wenn Ihr Kind sich im 3. oder 4. Lebensmonat befindet, sind neben der Gesundheit, altersgemäßen Entwicklung und Beweglichkeit des Säuglings folgende Themen an der Reihe:
- Untersuchung von Haut, Sinnes- und Geschlechtsorganen
- Kontrolle von Wachstum, Motorik und Nervensystem
- Informationen über anstehende Sechsfachimpfung: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae (Erkrankung der oberen Atemwege durch eine bakterielle Infektion), Hepatitis B
U5-Untersuchung
Bei diesem Termin ist Ihr Kind etwa ein halbes Jahr alt – ein Alter, in dem Sie schon ausgiebig mit Ihrem Baby interagieren. Deshalb untersucht der Kinderarzt neben der Gesundheit der Kinder jetzt vorrangig geistige Fähigkeiten und die Entwicklung des Hör- und Sehvermögens.
Und was passiert noch?
- Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung
- Untersuchung von Beweglichkeit, Organen, Sinnes-, Geschlechtsorganen, Haut
- Kontrolle von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U6-Untersuchung
Zwischen dem 10. und 12. Monat liegt der Fokus auf der Bewegung und Koordination. Auch hier setzt der Kinderarzt spielerische Tests ein, um die Körperbeherrschung des Kindes zu überprüfen.
Dazu kommen:
- Letzte Sechsfachimpfung: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae (Erkrankung der oberen Atemwege durch eine bakterielle Infektion), Hepatitis B
- Weitere Impfempfehlungen: Masern, Mumps, Röteln, Windpocken
Die U6 schließt alle wichtigen Impfungen der ersten zwei Lebensjahre ab – Ihre Kleinen sind nun ausreichend geschützt.
Die ersten Lebensjahre Ihres Kindes
U7-Untersuchung
Dieser Termin findet zwischen dem 21. und dem 24. Monat statt und ist damit die erste Voruntersuchung im Kleinkindalter. Deshalb liegt der Fokus hier auf der geistigen und sprachlichen Entwicklung Ihres Kindes, um Auffälligkeiten direkt zu erkennen. Sie werden zum Beispiel gefragt, wie sich Ihr Kind in einer Gruppe von anderen Kindern verhält.
Was passiert noch?
- Untersuchung der allgemeinen Entwicklung (Motorik und Organfunktionen)
- Hinweise und Informationen zur Mundhygiene, Kariesprophylaxe mittels Fluorid
- Bis spätestens zum 23. Lebensmonat: zweite Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken
U7a
Zwischen der U7- und der U8-Untersuchung liegen zwei Jahre. Ganz schön lange, wenn Sie bedenken, wie schnell sich Kinder in dem Alter entwickeln. Aus diesem Grund empfehlen die Kinderärzte eine zusätzliche Untersuchung im vierten Lebensjahr: Die U7a-Untersuchung. Seit 2008 ist das auch kein Kostennachteil mehr – sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Versicherungen übernehmen die Kosten wie bei jeder anderen U-Untersuchung.
Und was passiert bei der U7a?
- Überprüfung der Geschlechtsorgane
- Hör- und Sehtest
- Kontrolle der sprachlichen Entwicklung
U8-Untersuchung
Zwischen dem 46. und 48. Monat prüft der Kinderarzt erneut die Entwicklung der Sprache und Aussprache, des Seh- und Hörvermögens und des Verhaltens – es werden also auch die sozialen Fähigkeiten getestet. Damit ist diese Vorsorgeuntersuchung vergleichsweise umfangreich.
Was außerdem ansteht:
- Kontrolle der Milchzähne und der Kieferentwicklung
- Hinweis auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
- Urintest (für Auskunft über Blutbeschaffenheit, Eiweiß, Zucker und Bakterien)
U9-Untersuchung
Jetzt geht es in die Schule. Ihr Kind ist nun fünf bis sechs Jahre alt. Aber noch vor der Einschulung ist es Zeit für die U9-Untersuchung. Hier schätzt der Arzt unter anderem ein, ob Ihr Kind reif für die Schule ist.
Und was passiert noch?
- Beurteilung der allgemeinen Gesundheit
- Test von Aussprache und Sprachverständnis
- Untersuchung von Körperhaltung, Fußstellung, Gang, Feinmotorik und Sozialverhalten
- Empfehlung zur Auffrischung der Tetanus-, Diphtherie- und Keuchhustenimpfung
Die Schulzeit beginnt
U10-Untersuchung
Ihr Kind ist sieben oder acht Jahre alt und lernt fleißig das Lesen und Schreiben. Eine Zeit, in der sich also theoretisch neue Schwächen bemerkbar machen können. Deshalb testet der Kinderarzt insbesondere Störungen der Entwicklung, die den Schulalltag betreffen, beispielsweise eine Lese-Rechtschreib- oder eine Rechenschwäche. Auch auf Verhaltensdefizite wie eine Aufmerksamkeitsdefizit-Schwäche legt er Augenmerk.
Welche Untersuchungen außerdem dran sind:
- Tests zu den motorischen Fähigkeiten, Prüfung der Organfunktion, Messung von Körpergröße und Gewicht, Überprüfung der Zähne
- EKG zur Prüfung des Herzrhythmus
Achtung: Die U10-Untersuchung ist keine reguläre, sondern eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung und wird deshalb nicht immer von den Krankenkassen übernommen.
U11-Untersuchung
Da bei Neun- und Zehnjährigen häufig Schwierigkeiten in der Schule auftreten, werden Störungen bezüglich Schulleistung, Sozialisation, Entwicklung und Verhalten ermittelt. Darüber hinaus untersucht der Kinderarzt Zähne, Mund und Kiefer auf Anomalien.
Welche Themen stehen außerdem an?
- Beratung zur Mediennutzung, Bewegung, Ernährung und zum Suchtverhalten
- Empfehlung für Impfauffrischung: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung
Mit dem Ende der U-Untersuchungen beginnen die J-Untersuchungen
J1-Untersuchung
Die erste J-Untersuchung wird im Alter von 12 bis 14 Jahren durchgeführt und beinhaltet die Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der Wachstumsentwicklung von Organen und Skelettsystem. So kann nach einer etwas längeren Zeitspanne an die U-Untersuchungen angeschlossen und die Vorsorge aufrechterhalten werden.
Worauf Sie sich außerdem einstellen können:
- Kontrolle des Impfstatus
- Untersuchung zum Stand der Pubertätsentwicklung und der seelischen Entwicklung
- Untersuchung auf psychische Auffälligkeiten, Schulleistungsprobleme und gesundheitsgefährdendes Verhalten (Alkohol- und Drogenkonsum)
J2-Untersuchung
Im Alter von 16 bis 17 Jahren richtet sich das Augenmerk der Untersuchung darauf, mögliche Pubertäts- und Sexualstörungen festzustellen sowie Verhaltens- und Sozialisationsfragen zu klären.
Und was passiert noch?
- Erkennung von Haltungsstörungen und Kropfbildungen
- Diabetes-Vorsorge
- Kontrolle des Impfstatus
Übrigens: In der Regel ist Ihr Kind alt genug, um allein zu dieser Untersuchung zu gehen – eine gute Möglichkeit, um vertrauliche Fragen zu stellen.
Milchzähne, Karies und Co – Zahngesundheit bei Kindern
Gesunde Zähne von Anfang an: In den Untersuchungen U1 bis U9 achtet der Arzt auch auf die Zahngesundheit Ihres Kindes. Aber erst die zusätzlichen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bieten einen Rundumschutz für kleine Kinderzähne. Derzeit werden drei Zahnuntersuchungen zwischen dem zweiten und sechsten Lebensjahr empfohlen. In einigen Bundesländern erhalten Sie analog zum Gelben Heft einen zahnärztlichen Kinderpass, in welchem Termin und Ergebnis der drei empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert werden.
Und nach der Einschulung? Wie für Erwachsene, wird auch für Kinder ab der Schulzeit eine halbjährliche Kontrolluntersuchung empfohlen. Neben dieser „Individualprophylaxe“ bieten viele Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen gruppenprophylaktische Maßnahmen an. In Reihenuntersuchungen werden hier Gruppen oder Schulklassen untersucht, beraten und altersgerecht über die korrekte Mundhygiene aufgeklärt.
Wer trägt die Kosten?
Bisher werden sowohl die U-Untersuchungen U1 bis U9 als auch die Jugenduntersuchung J1 von allen Krankenkassen übernommen. Auch die empfohlenen Impfungen sind von der Versicherung abgedeckt und bis zum 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit.
Lediglich U10, U11 und J2 bezahlen nicht alle Kassen. Sie sollten dennoch nicht darauf verzichten, da besonders U10 und U11 die große Lücke zwischen U9 und J1 schließen – in acht Jahren kann schließlich viel passieren. Besonders nach Schuleintritt zeigen sich in vielen Fällen motorische Entwicklungs- oder Verhaltensstörungen, die gezielt behandelt werden können. Die J2 als Anschlussuntersuchung bietet Ihrem Kind zudem die Möglichkeit, sich allein und vertraulich beraten zu lassen. Denn spätestens ab diesem Zeitpunkt ist Ihr Kind alt genug, um den Termin allein wahrnehmen und intime Fragen zu Pubertät und Sexualität stellen zu können.
Viele Kassen erstatten inzwischen jedoch Teile der Kosten für U10, U11 und J2 im Rahmen freiwilliger Leistungen. Oft funktioniert das über das Erstattungsverfahren, bei dem Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen und dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Es gilt also: Informieren Sie sich frühzeitig, welche Kosten Ihre Krankenkasse genau übernimmt.
Quellen
- „Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche“ (Bundesinnenministerium)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern.html - „Die Untersuchungen U1 bis U9“
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungen-u1-bis-u9/die-untersuchungen-u1-bis-u9/ - „Wichtige Termine zur Früherkennung von Krankheiten – vormerken, vereinbaren und einhalten“
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungstermine/ - „Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche“
https://www.kinderaerzte-im-netz.de/vorsorge/ - „U1 bis U9 – zehn Chancen für Ihr Kind“
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungen-u1-bis-u9/ - „U-Untersuchungstermine für Ihr Kind berechnen“
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/terminrechner-u1-u9/ - „Das neue Kinder-Untersuchungsheft – Praktische Fragen“
Das Gelbe Heft | kindergesundheit-info.de - „Zahnmedizinische Vorsorge und Früherkennung“
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/risiken-vorbeugen/zahngesundheit/zahnmedizinische-frueherkennung/ - „Leben mit einem behinderten oder chronisch kranken Kind“
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/behinderung/ - „Einführung verpflichtender Kindervorsorgeuntersuchungen?“ (Deutscher Bundestag)
https://www.bundestag.de/blob/406316/8f4c316937f69892c86fce34c6946d28/wd-3-143-14-pdf-data.pdf - Weiterführende Links auf „Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche“
https://www.kinderaerzte-im-netz.de/vorsorge/ - Weiterführende Links auf „U1 bis U9 – zehn Chancen für Ihr Kind“
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungen-u1-bis-u9/ - „Die J1-Untersuchung – Gesundheitscheck im Jugendalter“
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/j1-untersuchung/ - „Kostenerstattung“
https://www.gesundes-kind.de/wissenswertes/rechtliches/kostenerstattung/
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Ronald Voigt
Autor
Ronald Voigt arbeitete als Redakteur für verschiedene ARD-Nachrichtensendungen, bevor er als Manager bei privaten Krankenversicherungen sowie in der Pharmabranche tätig war. Als freier Redakteur schreibt er seit vielen Jahren über gesundheitliche Themen, Gesundheitspolitik und über Trends im Gesundheitsbereich.